
Konkret gab es bei bestimmten Sachkonten eine pauschale Kürzung, die nur begründet im Einzelfall wieder aufgehoben werden kann. Von der Sperre sind grundsätzlich auch Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte betroffen, hier gilt die Maßgabe nach Möglichkeiten zu suchen, wie die durch Dritte wahrzunehmenden Aufgaben wirtschaftlicher gestaltet werden können. Auch muss die innere Organisation der Kreisverwaltung auf Möglichkeiten eines Deckungsbeitrages untersucht werden. „Ich hoffe, dass wir durch diese Maßnahmen einen maßgeblichen Betrag einsparen werden. Je mehr der Kreis selbst kompensieren kann, umso weniger muss im kommenden Jahr auf Erträge aus der Kreisumlage zurückgegriffen werden“, blickt Peter Brandenburg schon auf den Kreishaushalt 2017, der in den kommenden Monaten aufgestellt und im Oktober in den Kreistag eingebracht wird.