Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Brut- und Setzzeit: Schutzvorschriften beachten

18. April 2016

Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit für freilebende Vögel und Säugetiere gelten eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften. Zum Beispiel dürfen Hunde in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli nur an der Leine geführt werden. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Leer appelliert an die Hundehalter, die Leinenpflicht unbedingt einzuhalten, um so alle vermeidbaren Störungen von den Lebensräumen der wildlebenden Tiere während der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit fernzuhalten. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Darüber hinaus gibt es noch weitergehende Schutzvorschriften, z. B. für den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" und in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. So ist es nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Fehntjer Tief Süd" in den Gemeinden Moormerland (Landkreis Leer) und Großefehn (Landkreis Aurich) das Betreten und Befahren des Naturschutzgebietes grundsätzlich verboten. Freigestellt ist die Nutzung der öffentlichen Wege nur vom 16. Juli bis zum 14. März. Während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli) darf das Gebiet grundsätzlich nicht betreten oder befahren werden. Ausnahmen gelten nur für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte. Hunde sind in diesem Gebiet ganzjährig an die Leine zu nehmen.

Bei der Kreisverwaltung in Leer sind wiederholt Hinweise eingegangen, dass gegen die Vorschriften der Verordnung für das Naturschutzgebiet verstoßen wird. Die Behörde weist deshalb darauf hin, dass es sich dabei um Ordnungswidrigkeiten handelt, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Zum Schutz der Tierwelt wird die Naturschutzgehörde in nächster Zeit häufiger Kontrollen durchführen und den Hinweisen nachgehen.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Das Fehntjer Tief


Informationen zum Medium

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular

Lokale Presse

Tageszeitungen

Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung

Wochenzeitungen

Der Wecker
SonntagsReport

Monatszeitschrift

Der Leeraner
leer aktuell
Leeraner Bürgerzeitung
Ostfriesland-Magazin