Kreis Steinfurt/Tecklenburg. Bei einem im Raum Tecklenburg-Leeden tot aufgefundenen Feldhasen ist jetzt die meldeplichtige Hasenpest (Tularämie) festgestellt worden. Dies teilt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt jetzt mit.
Bundesweit wurden in 2015 insgesamt 74 Fälle gemeldet.
Die durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung betrifft wild lebende Hasen und Nagetiere, kann aber auch auf andere Wildtiere und Haustiere sowie Menschen übertragen werden. Für infizierte Hasen verläuft die Erkrankung innerhalb weniger Tage tödlich. Erkrankte Tiere zeigen kaum Fluchtverhalten.
Ansteckungen beim Menschen können neben grippeähnlichen Symptomen zu einem klinisch vielfältigen Bild führen; in seltenen Fällen kann es auch zu Todesfällen kommen.
Nachfolgende Verhaltensempfehlungen sollten beachtet werden: Tote Tiere oder Hasen, die ein mangelndes oder sogar fehlendes Fluchtverhalten zeigen, sollten auf keinen Fall berührt werden. In solchen Fällen kann der Revierinhaber verständigt werden. Beim Umgang mit Wildtierköpern (Abbalgen, Ausnehmen usw.) sollten Einmalhandschuhe, staubdichte Atemmaske und Schutzbrille getragen werden. Auch ist hierbei Staub- und Aerosolbildung zu vermeiden. Wildbret muss zum Verzehr immer ausreichend erhitzt werden. Hunde sollten auch im Außenbereich unabhängig von der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden.
Revierinhaber können verdächtige Hasen und Kaninchen gut verpackt zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Münster bringen.
Weiterführende Informationen zur Hasenpest (Tularämie) finden sich im Internet unter anderem beim Friedrich-Loeffler-Institut (www.fli.bund.de), beim Robert-Koch-Institut (www.rki.de) sowie beim Institut für Risikobewertung (www.bfr.bund.de).