27. April 2016. Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen von selbstgenutztem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 25.000 Euro je Wohneinheit. Umbaukosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Zuschüsse bis maximal 6.000 Euro kann es beispielsweise für den Umbau von Bädern und Küchen sowie den Einbau von geeigneten Aufzügen geben. Einzelmaßnahmen wie das Entfernen nicht barrierefreier Stufen und Schwellen oder der Einbau von Rampen können mit bis zu 2.500 Euro unterstützt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die bereits bestehenden Wohnungen vom Eigentümer selbst oder einem Angehörigen genutzt werden. Die Wohnungen und das Wohnumfeld sollten baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und mit der Baumaßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein.
Interessenten für Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Kassel können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel, Abteilung Wohnungsbauförderung, unter der Rufnummer (0561) 787-6114 oder im Internet unter www.wibank.de informieren.
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