Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. April 2016

1. Mai und Jugendschutz: Stadt führt Kontrollen durch

Ziel: Alkoholmissbrauch vermeiden

Bocholt (PID).

Rechtzeitig vor dem 1. Mai warnen die Fachbereiche für Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung vor den Konsequenzen des Alkoholmissbrauchs und kündigen Kontrollen an. Ziel ist es, den Jugendschutz zu gewährleisten.

Alkoholkonsum richtet insbesondere bei Heranwachsenden erheblichen gesundheitlichen Schaden an, da ihr Körper empfindlicher reagiert als der eines Erwachsenen, teilt das Jugendamt mit.

Mit Kindern über Suchtgefahr sprechen

"Eltern sind daher gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen. Eltern sollten mit ihren Kindern über Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann", rät Sigrid Hobbold vom städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport.

Das sagt das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz zieht klare Grenzen: Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren.

Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.

Bei den Kontrollen wird unerlaubt mitgeführter Alkohol beschlagnahmt und es erfolgt eine Mitteilung an die betreffenden Eltern der Kinder oder Jugendlichen.

Auch Verkaufsstellen werden kontrolliert

Vor und am 1. Mai werden Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrolliert. Der Einzelhandel und die Gaststätten werden seitens des Fachbereichs Öffentliche Ordnung dringend dazu angehalten, auch weiterhin auf folgende Punkte besonders zu achten:

  • Lassen Sie sich im Zweifel den Ausweis zeigen!
  • Verweigern Sie unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol!
  • Machen Sie deutlich, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist!
  • Bieten Sie in Gaststätten mindestens ein nichtalkoholisches Getränk günstiger an als das billigste alkoholische Getränk. So sieht es das Gaststättengesetz vor!
  • Kommen Sie der gesetzlichen Auflage nach und hängen Sie das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften gut sichtbar auf!

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de