06. Mai 2016
Kreis Viersen
Die Open Grid Europe GmbH plant den Neubau einer Erdgasfernleitung unter dem Projektnamen ZEELINK. Die geplante Leitung verläuft zwischen Aachen-Lichtenbusch an der belgisch-deutschen Grenze und Legden im Kreis Borken. Sie durchquert nach aktuellem Planungsstand auch die Städte Willich, Tönisvorst und Kempen im Kreis Viersen.
Das Projekt ZEELINK gliedert sich in zwei räumliche Abschnitte. Hierzu finden aktuell zwei eigenständige Raumordnungsverfahren statt. Der Abschnitt ZEELINK 1 umfasst den Bereich zwischen Aachen-Lichtenbusch und Kempen-St. Hubert. Zuständig für das Raumordnungsverfahren ist die Bezirksregierung Köln. Der Abschnitt ZEELINK 2 erstreckt sich von Kempen-St. Hubert bis nach Legden im Kreis Borken. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Münster.
Im Rahmen der Raumordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Unterlagen zu den beiden Abschnitten ZEELINK 1 und ZEELINK 2 liegen deshalb von Montag, 9. Mai, bis Freitag, 1. Juli, im Kreishaus Viersen, Rathausmarkt 3, 1. Etage, Vorraum 1200 (Planaushang) von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 16 Uhr zur Einsicht aus. Parallel dazu sind die Unterlagen ab Montag, 9. Mai, ebenfalls im Internet auf den Seiten der Bezirksregierung Köln (ZEELINK 1) und der Bezirksregierung Münster (ZEELINK 2) verfügbar.
In den beiden Raumordnungsverfahren wird die räumliche Lage der ZEELINK-Gasfernleitung erstmals erkennbar. Die Verfahren dienen der Bewertung der Raumverträglichkeit der Leitung durch die zuständigen Behörden und die betroffenen Städte und Gemeinden. Hierfür wurde ein Untersuchungsraum mit einem möglichen Trassenkorridor inklusive seiner Alternativen festgelegt. Die rechtsverbindliche Festlegung der genauen Leitungstrasse ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Raumordnungsverfahren. Sie erfolgt erst in nachgelagerten Planfeststellungsverfahren ab dem Jahr 2017.
Im genannten Zeitraum können Stellungnahmen zu den Raumordnungsverfahren schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse bei den genannten Bezirksregierungen abgegeben werden:
Alternativ ist auch eine Stellungnahme zur Niederschrift beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen möglich. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet auf www.zeelink.de
Herausgeber:
Kreis Viersen - Der Landrat
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de