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Magdeburg, 10. Mai 2016
Interessenbekundungsverfahren für Mehrgenerationshäuser
Bewerbungen bis 31. Mai möglich

Für das neue Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern wurde kürzlich ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Bis zum 31. Mai können sich kommunale und freie Träger um eine Förderung bewerben. Interessensbekundungen für die Teilnahme am neuen Programm sind sowohl für bestehende als auch für neue Häuser möglich und erwünscht.

 

Mit dem Programm sollen Kommunen gestärkt und zu mehr Flexibilität bei aktuellen Herausforderungen befähigt werden. Weitere Programmziele sind für das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die generationenübergreifende Arbeit, die Orientierung im Sozialraum und die Einbindung des freiwilligen Engagements.

 

Detaillierte Informationen zum Interessenbekundungsverfahren sowie der Aufruf des Ministeriums sind unter www.bmfsfj.de und www.ibv-mehrgenerationenhaus.de zu finden. Für Rückfragen steht im städtischen Sozialdezernat Dr. Ingo Gottschalk (Tel. 03 91/5 40 31 04, E-Mail Ingo.Gottschalk@jsgp.magdeburg.de) zur Verfügung.



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