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Hanau, 18. Mai 2016
Fördermittel für den barrierefreien Wohnungsumbau stehen zur Verfügung

Die Wohnungsbau-Förderungsstelle der Stadt Hanau weist darauf hin, dass auch im Jahr 2016 Mittel des Landes Hessen zur Verfügung stehen, um bauliche Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Nach den aktuellen Richtlinien gibt es Kostenzuschüsse für Umbauten in und an selbstgenutzten Wohnungen.

Diese Veränderungen sind bereits ab 1000 Euro förderfähig. Voraussetzung ist, dass sie  noch nicht begonnen sein dürfen.

Gefördert wird das Verbessern von Freiflächen, Plätzen, Wegen und Autostellplätzen auf dem Grundstück. Das gilt auch für das Beseitigen von Stufen und Schwellen vor oder im Haus, das Errichten von Rampen sowie das Beseitigen von Stufen und Schwellen. Finanzhilfe gibt das Land Hessen zudem dafür, dass Toilettenräume und Bäder verbessert werden, für das Gestalten von Treppen und den Einbau von Aufzügen (Treppenschrägaufzüge). Förderfähig ist schließlich der Umbau von Einrichtungen, um   Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen zu vermeiden.

Wer in den Genuss einer Förderung kommen will und im Stadtgebiet Hanau lebt, wendet sich an die Wohnungsbau-Förderungsstelle im Rathaus. Zuständig ist Ingeborg Golasch, Zimmer 1.04, Telefon 06181/295-340. Sie gibt ausführliche weitere Informationen.

 



Pressekontakt: Stadt Hanau, Joachim Haas-Feldmann, Telefon 06181/295-266

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