Ministerium: Kontrollen bei Lebensmittel-Betrieben ab sofort gebührenpflichtig
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat mit seiner aktuellen Verordnung erlassen, dass risikoorientierte Plankontrollen bei Lebensmittel-Betrieben ab sofort gebührenpflichtig sind. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen führt diese Kontrollen als zuständige Behörde für alle Betriebe im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne durch.
Eröffnet ein neuer Betrieb, so ist zunächst eine Anlass- oder Abnahmekontrolle notwendig. Gemäß eines landesweit gültigen Kriterienkatalogs wird anschließend eine Risikobewertung vorgenommen, anhand derer die Häufigkeit der künftigen Kontrollen festgelegt wird. Diese kann einem Prüf-Rhythmus von drei Jahren entsprechen, aber auch mehreren Kontrollen pro Jahr.
In die Risikobewertung fließen verschiedene Aspekte ein. Dazu gehören die verarbeiteten Materialien – Hackfleisch oder roher Fisch bergen beispielsweise ein höheres Risiko als abgepackte Waren – aber auch dokumentierte Eigenkontrollen, Hygiene, Kühlung und vieles mehr.
„Die Unternehmen können den Prüf-Rhythmus beeinflussen. Sie können ihn zu ihren Gunsten verbessern, indem sie beispielsweise eine gute Dokumentation und hohe Hygiene-Standards nachweisen“, erklärt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramtes.
Bislang fielen für diese so genannten risikoorientierten Plankontrollen keine Gebühren an. Durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung seitens des Landes NRW müssen nun Gebühren erhoben werden. Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort werden 57 Euro fällig, zusätzlich ist – unabhängig von der tatsächlichen Entfernung – eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese 77 Euro fallen bei jeder risikoorientierten Plankontrolle an, der Gebührenbescheid wird nach der durchgeführten Kontrolle von der Kreisverwaltung erstellt.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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