Für Kontrollen bis zur Dauer von einer Stunde werden 57 Euro berechnet. Kontrollen, die länger andauern, sollen zusätzlich im Viertelstundentakt abgerechnet werden. Hinzu kommt in allen Fällen eine pauschale Wegstreckenentschädigung in Höhe von 20 Euro. Dem entsprechend wird eine Kontrolle mindestens 77 Euro kosten.
Für alle Betriebe wird anhand einer Risikobeurteilung die Kontrollfrequenz festgelegt. Die Betriebe können in einem gewissem Umfang die Häufigkeit der Kontrollen reduzieren, indem sie beispielsweise Reinigungspläne einhalten, Temperaturnachweise führen, das Personal regelmäßig in Hygienefragen schulen, die Räume baulich in gutem Zustand halten. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Hochsauerlandkreises unter dem Begriff „Lebensmittelüberwachung" (Formulare und Informationen) zu finden. Betriebsberatungen und die Entnahme von Planproben sind weiterhin gebührenfrei. Wie bisher sind nur die Proben kostenpflichtig, die aufgrund von Verstößen entnommen werden.