Kreis wird Wasag-Gelände in Haltern am See kaufen
Wertvolle Grundstücke gesichert
Nach umfassender Beratung in den zurückliegenden Wochen hat der Kreistag am Montag dem Kauf des „Wasag-Geländes“ in Haltern am See zum symbolischen Wert von einem Euro zugestimmt. Damit sichert sich der Kreis insgesamt 209,4 ha Grundstück, das durch die ökologische Aufwertung Einnahmen von mindestens 4,25 Mio. Euro ermöglicht.
Der Kreis Recklinghausen muss im Rahmen seiner bodenschutzrechtlichen Verantwortung dafür sorgen, dass Gefahren, die vom Werksgelände der Sythengrund Wasagchemie ausgehen, ausreichend und umfassend erkundet und im erforderlichen Umfang sicher abgewehrt werden.
Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2000 wurde die bodenschutzrechtliche Verantwortung der Grundstückseigentümer auf den Verkehrswert von Grundstücken beschränkt. Dieser ist im konkreten Fall von einem Gutachter auf 5,465 Mio. Euro festgelegt worden. Ist dieser Wert erreicht, muss die Untere Bodenschutzbehörde übernehmen, also der Kreis Recklinghausen.
Da die Sythengrund Wasagchemie zwischenzeitlich damit begonnen hatte, Eigentumsanteile zu veräußern, bestand die Gefahr, dass der Verkehrswert und damit auch der Umfang der Haftungssummen deutlich geschmälert werden könnten. Um weitere Grundstücksverkäufe zu verhindern, wurden seitens des Kreises mit der Sythengrund Wasagchemie intensive Verhandlungen geführt, in deren Folge der Kreis jetzt das Grundstück inklusive der hochwertigen Flächen zum Preis von einem Euro kaufen kann.
Nachdem der Kreistag dem Kauf der 209 Hektar zugestimmt hat, können nun die Verträge unterzeichnet und weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Die Sanierungsarbeiten bleiben weiterhin notwendig, die zu erwartenden Kosten belaufen sich auf bis zu 300.000 Euro jährlich.
Historische Einordnung und bisherige Maßnahmen
Die Verwaltung hat dem Kreistag vorschlagen, die Grundstücke der Sythengrund Wasagchemie Grundstücksverwertungsgesellschaft Haltern mbH zu erwerben. Mit der Grundstücksübernahme wird verhindert, dass weitere, wertvolle Grundstücksteile veräußert werden und der Kreis am Ende verpflichtet ist, alleine für die weitere Sanierung der Altlast aufzukommen.
Bereits im Jahr 1898 hat auf dem als „Wasag-Gelände“ (Westfälisch-Anhaltische Sprengstoff AG) bekannten Firmengrundstück an der Werkstraße 111 in Haltern-Sythen eine Sprengstoff-Produktion begonnen. Zunächst wurden dort technische Sprengstoffe für den Bergbau und andere zivile Nutzungen produziert.
Im Ersten Weltkrieg ließ die Kaiserliche Armee dort ab 1916 in großem Umfang unter kriegswirtschaftlichen Produktionsbedingungen Granaten und Bomben herstellen. Zum Einsatz kamen hierbei unter anderem Pikrinsäure sowie die Nitroaromaten DNT, TNT und DNB. Stand der Technik war damals, dass Produktionsrückstände nicht vom Gelände verbracht werden durften, sondern im Boden versickert wurden. Auch nach dem Ende des Krieges wurden bis 1922 auf dem Gelände Granaten auf Veranlassung der Alliierten unschädlich gemacht.
Danach wurden die Kriegsproduktionsstätten dem Erdboden gleichgemacht.
Zwischen den Weltkriegen wurde die Produktion von zivilen und Bergbau-Sprengstoffen insbesondere für die Zechen des Ruhrgebiets fortgeführt.
Im Zweiten Weltkrieg gab es durch die Wehrmacht eine erneute Erweiterung auf eine Produktion kriegswichtiger Sprengstoffe, bei der TNT und Hexogen verarbeitet wurden. Auch hier wurde zunächst eine separate kriegswirtschaftliche Produktion aufgebaut. Durch die schnelle Ausweitung der militärischen Nutzung kam es dazu, dass bis zu 3.000 Zwangsarbeiter auf dem Gelände eingesetzt wurden.
Nach dem Krieg wurden nach einer Phase der alliierten Nutzung erneut die kriegswirtschaftlichen Produktionsanlagen abgerissen. Die Produktion von Sprengstoffen für den zivilen Bereich wie den Bergbau wurde fortgeführt.
Erst 1991 informierte das Umweltministerium NRW im Rahmen einer landesweiten Studie zum Thema Rüstungsaltlasten auch den Kreis Recklinghausen über mögliche Sprengstoffrückstände im Boden. Unverzüglich eingeleitete Untersuchungen bestätigten den Verdacht. Es wurden Sprengstoffrückstände im Grundwasser gefunden, die bis heute eine der größten bekannten Rüstungsaltlasten bundesweit darstellen.
Über die Erkenntnisse sowie die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen wurde im Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten (ALUBA) fortlaufend berichtet.
Als Verursacher der gravierenden Bodenverunreinigungen kommen die Kaiserliche Armee, die Wehrmacht und die Alliierten in Frage. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte, dass bei der zivilen Produktion der Bergbausprengstoffe signifikante Bodenverunreinigungen stattgefunden haben.
Rechtliche Prüfungen haben ergeben, dass die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs haftungsrechtlich nicht in Anspruch genommen werden kann, sondern ausschließlich der heutige Eigentümer als „Zustandsstörer“ Adressat für mögliche Ansprüche ist.
Dies ist seit 1976 die Sythengrund Wasagchemie Grundstücksverwertungs-gesellschaft Haltern mbH. Vom Eigentümer wurden seitdem historische Erkundungen durchgeführt, ebenso orientierende und detaillierte Boden- und Grundwasseruntersuchungen. Verschiedene Bodensanierungen, Grundwassersanierungen und hydraulische Sicherungen wurden umgesetzt. Diese Arbeiten, die jeweils mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt wurden, sind bis heute nicht abgeschlossen.
Anfang der 1990er-Jahre bestand das Problem, dass das Ausmaß des Schadens nicht bekannt war und keine geeigneten Strukturen zur Beobachtung und Kontrolle des Grundwassers (Messstellen-Netz) zur Verfügung standen. Die Schadstofffahne, bei der davon auszugehen ist, dass sie sich insbesondere seit den kriegswirtschaftlichen Produktionszeiten des Ersten Weltkriegs entwickelte, verlagerte sich in die Tiefe und dehnte sich Richtung Sythen aus. Nach Aussage der Gelsenwasser AG haben aktuelle Berechnungen ergeben, dass die ersten Schadstoffe den Halterner Stausee im Jahr 2050 erreichen könnten. Allerdings ist schon heute die geeignete Technik installiert, um das Wasser zu reinigen, so dass die Trinkwasserversorgung der Region über das Jahr 2050 hinaus nicht gefährdet ist.
Nachdem die Rüstungsaltlast bekannt geworden ist, wurden zahlreiche Messpunkte ausgewählt und eingerichtet, um belastbare Werte über das Ausmaß und die Ausbreitung der Schadstoffe im Grundwasser zu bekommen.
In den Jahren 1999 und 2001 wurden erstmals die Stadt Haltern am See und Bürger im Bereich Lehmbraken darüber informiert, dass das Grundwasser wegen der Belastung nicht mehr zum Duschen, Waschen, Gießen oder zum Tränken von Tieren nutzbar ist.
2009 wurde ein deutlicher Anstieg der Schadstoff-Konzentration festgestellt. In der Folge daraus trat am 4. Januar 2010 die erste Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserförderung und -nutzung in Kraft. Die Zahl der Messstellen, an denen das Grundwasser untersucht wird, ist zwischenzeitlich auf 60 Kontrollbrunnen angewachsen. Gemessen wird zurzeit in einer Tiefe von bis zu 100 Metern.
Im Jahr 2013 ist das Verbot zur Förderung und Nutzung des Grundwassers erstmals ausgeweitet worden, im Jahr 2016 ein zweites Mal. Inzwischen sind ca. 1.300 Haushalte davon betroffen.
Die Kosten für die Sanierung und auch für die Messungen trägt seit 1991 bis zum heutigen Tag die Sythengrund Wasagchemie.
Erst jüngst wurde im Rahmen der fortlaufenden Recherchen im Bereich der ehemaligen kriegswirtschaftlichen Produktionsanlagen eine lokale Verunreinigung in Form von 3 t kristallinem TNT aufgefunden und geborgen.
Das Grundwasser wird inzwischen an der Grundstücksgrenze durch eine Brunnengalerie abgepumpt und auf dem Grundstück aufbereitet, so dass heute kein belastetes Grundwasser mehr das Werksgelände verlässt.
Von besonderer Bedeutung für das weitere Vorgehen ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000. Demnach haften Eigentümer, die ein Grundstück ohne Kenntnis einer bestimmten Altlastensituation erworben haben, lediglich bis zur Höhe des Verkehrswertes nach Sanierung des Grundstücks. Aufgrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung muss die zuständige Bodenschutzbehörde die darüber hinausgehenden Kosten für alle notwendigen Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen übernehmen. Gleichzeitig kann rechtlich nicht verhindert werden, dass ein Grundstückseigentümer Teile des Gesamtgrundstücks veräußert.
Um Klarheit über das Ausmaß der Verantwortlichkeit für die Altlast zu bekommen, in dem die Sythengrund Wasagchemie entsprechend der Grundsatzentscheidung für die Sanierungskosten aufkommen muss, hat der Grundstückseigentümer ein fachlich nicht angreifbares Verkehrswertgutachten mit Stichtag 10. Juni 2011 anfertigen lassen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann weder als Rechtsnachfolgerin für die Verursachung der Rüstungsaltlast noch für die Sanierung entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur finanziellen Beteiligung oder Kostenübernahme herangezogen werden.
Daraus resultiert eine rechtlich und wirtschaftlich absolut unbefriedigende Situation für den Kreis Recklinghausen und seine Bevölkerung.
Aufgrund dieser Situation, der Ergebnisse des Gutachtens und im Wissen, in absehbarer Zeit die bodenschutzrechtliche Verantwortung mit allen Folgekosten alleine übernehmen zu müssen, hat die Verwaltung dem Kreistag den Kauf der verbliebenen Grundstücke aus dem Besitz der Sythengrund Wasagchemie in Haltern am See vorgeschlagen.
Auf diese Weise kann sich der Kreis zusätzlich zu dem Werksgelände mit den Rüstungsaltlasten auch wertvolle Moor- und Waldflächen sichern. Der Kreis erhält damit auch finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten für einen großräumigen, attraktiven Naturraum. Gleichzeitig kann eine verträgliche Kombination mit Nachfolgenutzungen dafür sorgen, dass auf diese Weise die Flächenaufbereitung und die weitere Altlastensanierung größtenteils refinanziert werden können.
Die Alternative, den Grundstückseigentümer allein sonderordnungsrechtlich in Anspruch zu nehmen, hätte erhebliche Risiken und Nachteile beinhaltet.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis“, wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop.
Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.
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