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Magdeburg, 16. Juni 2016
Sozial- und Wohnungsamt bietet ab 1. Juli die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus einer Hand
Einführung einer Bildungskarte für Kinder

Ab 1. Juli ist ausschließlich die Stadtverwaltung für die Bearbeitung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe zuständig. Empfänger von SGB-II-Leistungen, zu denen auch das Arbeitslosengeld II gehört, müssen dann alle Anträge für Unterstützungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Sozial- und Wohnungsamt im Wilhelm-Höpfner-Ring 4 stellen.

 

Bereits über den 30. Juni hinaus bewilligte Leistungen des Jobcenters haben aber weiterhin Bestand. Zudem wird der Schulbedarf für alle SGB II-Empfänger weiter im Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg automatisch bearbeitet.

 

Jedes Kind mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erhält künftig eine Bildungskarte. Die Ausgabe der Karte an die Leistungsempfänger wird schrittweise ab dem 1. Juli erfolgen. Mit der Karte, einer Kundennummer und einer PIN können die jeweiligen Familien individuellen Leistungen im Internet unter www.but-konto.de  einsehen. Hintergrund für die Einführung der Bildungskarte ist ein Projekt der Landeshauptstadt, um das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe zu vereinfachen.

 

Zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die ab dem 1. Juli ausschließlich im Sozial- und Wohnungsamtes beantragt werden können, gehören finanzielle Unterstützungen für eintägige Schulausflüge und Ausflüge von Kindertageseinrichtungen, für mehrtägige Klassenfahrten und Fahrten von Kindertageseinrichtungen, für die Mittagsverpflegung, die Schülerbeförderung und eine evtl. notwendige Lernförderung, für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und für vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen.

 

Mit der neuen Bildungskarte wird auch das Abrechnungsverfahren für die Leistungsanbieter vereinfacht, weil sich diese künftig über ein Onlinesystem registrieren und ihre Leistungen digital abrechnen können.

 

Für Rückfragen steht die Hotline des Sozial- und Wohnungsamtes unter den Rufnummern 03 91/5 40 36 70 und 03 91/5 40 36 71 zur Verfügung.



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