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Münster (SMS) Wann muss die Stadt Münster Menschen abschieben? Wie verläuft eine Abschiebung und warum kann diese ausnahmsweise auch vor 6 Uhr morgens erfolgen? Das Rechts- und Ausländeramt erläutert das in einem Informationsblatt "Asyl - Duldung - Abschiebung". Darin greift es Fragen auf, die immer wieder an die Stadtverwaltung gestellt werden. Zum Beispiel: Wer entscheidet über Asylanträge und welche Rechtsmittel können eingelegt werden, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag abgelehnt hat? Oder: Wann können abgelehnte Asylbewerber eine sogenannte Duldung erhalten, die zumindest vorübergehend vor Abschiebung schützt? Das Infoblatt steht online im Flüchtlingsportal (www.muenster.de/fuer_fluechtlinge), außerdem liegen Kopien in der Münster-Information im Stadthaus 1 aus.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten: Infoblatt Asyl - Duldung - Abschiebung
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| Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 0251 / 492 1301, Fax 0251 / 492 7712 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |