Die Stadt Kassel setzt sich beim Land Hessen dafür ein, dass dieses zügig über Maßnahmen gegen die Altlasten im Boden des Kleingartenvereins Fackelteich entscheidet. Ziel müsse es sein, dass das Gelände gärtnerisch und zur Erholung risikolos genutzt werden kann.
27. Juni 2016. „Die Stadt Kassel nimmt die Sorgen der Mitglieder des Kleingartenvereins Fackelteich sehr ernst“, erklärt Kassels Stadtbaurat und Umweltdezernent Christof Nolda. Die Stadt werde sich beim Land Hessen dafür einsetzen, dass nun alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Nolda: „Dort wo wir als Stadt Verantwortung tragen, werden wir sie wahrnehmen.“ Das Regierungspräsidium hatte das Gelände des Kleingartenvereins Fackelteich in der Unterneustadt zur Altlast erklärt und den Verein am 4. Juni darüber informiert.
Zum Schutz der Gesundheit der Kleingärtner hatte das zuständige Regierungspräsidium Kassel die bereits seit dem Jahr 1997 geltenden Nutzungsempfehlungen für die Gartenparzellen aktualisiert und den Kleingärtnern übergeben. So sollen beispielweise Gemüse, Salat und Erdbeeren nur noch in Hochbeeten angebaut werden. Kinder sollen nicht auf unbedeckten Bodenflächen spielen. „Für die Nutzer der Kleingartenanlage bedeutet dies einen Einschnitt in ihre gärtnerische Tätigkeit und ist verständlicherweise mit Sorgen verbunden“, erklärt Umweltdezernent Christof Nolda. Aufgrund der Informationen seiner Bodenschutzbehörde beim Umwelt- und Gartenamt stelle er aber fest, dass die Entscheidung des Regierungspräsidiums absolut nachvollziehbar und dringend geboten sei. Die gegebenen Nutzungsempfehlungen seien eine angemessene unmittelbare Reaktion gewesen.
Es ist nun Aufgabe des Landes Hessen, die weiteren Schritte zügig vorzubereiten und über Maßnahmen zu entscheiden. Hierzu steht die Stadt in intensivem Kontakt mit dem Regierungspräsidium, erklärt Stadtbaurat Nolda. „Aus meiner Sicht muss flächendeckend sichergestellt sein, dass die einzelnen Parzellen sowohl gärtnerisch als auch zum Zweck der Erholung risikolos genutzt werden können.“
Hintergrund
Grundlage für die Altlastenfeststellung durch die zuständige Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Kassel sind deren neueste Untersuchungen, bei denen die schon in den 90er Jahren festgestellten Belastungen bestätigt und teilweise übertroffen wurden. Durch eine veränderte Gesetzeslage und Änderungen in den Bewertungsgrundlagen ergeben diese Untersuchungen im Unterschied zu damals heute eine andere Einschätzung der Situation.
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