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Presseinformation

28. Juni 2016
Betriebe im Kreis Steinfurt tragen ab dem 1. Juli Kosten für Kontrollen selbst
Lebensmittelüberwachung setzt Gesetzesänderung um

Kreis Steinfurt. Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung sind künftig gebührenpflichtig. Die Betriebe im Kreis Steinfurt müssen die Kosten ab dem 1. Juli selbst zahlen. Darauf weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt hin. „Im Mai ist in Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die diese Pflichtgebühren vorschreibt. Bisher waren die Routinekontrollen rein steuerfinanziert“, erklärt Amtsleiter Dr. Christoph Brundiers. „Die Einnahmen sollen die Kosten für die Kontrollen größtenteils decken.“

 

Um kleine und mittlere Betriebe wie Imbisse, Metzgereien oder Restaurants finanziell nicht übermäßig zu belasten, wird die Gebühr nach dem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet: 77 Euro zahlen die Betriebe pauschal für eine Kontrolle bis zu einer Stunde. Damit sind alle Kontrolltätigkeiten, Fahrkosten, Vor- und Nachbereitungszeiten abgegolten. Dauert die Kontrolle länger, erhöht sich die Gebühr individuell um den zusätzlichen Zeitaufwand.

 

Den jeweiligen Zeitaufwand für die Kontrollen können die Betriebe positiv beeinflussen: Hält der Unternehmer die rechtlichen und hygienischen Anforderungen durch Eigenkontrollsysteme und -untersuchungen ein, wird seltener kontrolliert.  „Nach jeder Überprüfung notieren unsere Lebensmittelkontrolleure das Verhalten, Mängel und Rechtsverstöße. Betriebe mit vielen Punktabzügen bei der Risikobeurteilung werden dann schon mal häufiger kontrolliert. Insofern ist die Gebührenfinanzierung durchaus auch ein Anreiz für die Betriebe, deren Abläufe und das Hygienemanagement zu optimieren“, sagt Brundiers.

 

Nachkontrollen, die bei festgestellten Mängeln notwendig werden, sind nach wie vor gebührenpflichtig. Die Gebühren dafür werden generell nach dem jeweiligen Zeitaufwand berechnet.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de