Pläne zur „Neuen Zeche Westerholt“ werden konkreter

07.07.2016 | Herten

Neue Arbeitsplätze mit Betriebsansiedlungen und Dienstleistern – dazu Wohnen an der Egonstraße

Betriebsansiedlungen, Büros, Wohnungen und Geschäfte, mehr als 1000 Arbeitsplätze werden erwartet – die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Projekt „Neue Zeche Westerholt“ liegen den Städten Herten und Gelsenkirchen vor und stellen den Rahmen der Bebauung der ehemaligen Zeche dar. Die Räte beider Städte haben nun beschlossen, die Projektentwicklung auf Grundlage des sogenannten „Masterplans“ fortzuführen und mit der Landesregierung über eine mögliche Förderung zu sprechen.

Zudem muss die Verwaltung mit der Ruhrkohle AG verhandeln, um die Erhaltung und Sanierung des Förderschachtes 3 zu realisieren.

Bereits seit 2008 arbeiten die Städte Gelsenkirchen und Herten gemeinsam mit der RAG Montan Immobilien GmbH an Plänen für die Nachnutzung der ehemaligen Zeche Westerholt. Zur Erstellung eines Masterplans fanden im letzten Jahr drei Themenwerkstätte mit zahlreichen Fachleuten statt. Mögliche Entwicklungen der Zeche wurden besprochen und ausgearbeitet. Der Beitrag des Architektenbüros „Bob Gysin + Partner“ wurde letztendlich zu dem bestehenden Masterplan ausgearbeitet.

Wohnquartiere und Gewerbeflächen ergänzen sich

Demnach sollen denkmalwerte Gebäude nach und nach saniert, aber auch durch Neubauten ergänzt werden. So entsteht Platz für Gewerbe- und Büroflächen aber auch für kulturelle und touristische Angebote. Zudem sind auch verschieden Wohnquartiere sowohl für Studenten als auch für Familien und Senioren geplant. Eine Gartensiedlung mit Grünanlagen erhöht die Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner. Ebenfalls kann im Bereich der Bahnhofstraße der Westerholter Einzelhandel durch Neuansiedlungen gestärkt werden. Hier entsteht auch der zukünftige S-Bahn-Haltepunkt Herten-Westerholt. Die „Allee des Wandels“ ist unmittelbar an das Areal angeknüpft, so können andere Stadtteile bequem mit dem Fahrrad erreicht werden.

Wenn neue Bürogebäude, Wohnungen und Freizeitanlagen auf der „Neuen Zeche Westerholt“ entstehen, soll dabei die historische Atmosphäre verloren gehen. Deshalb möchten die Städte den Förderturm des Schacht 3 erhalten. Eine Sanierung würde etwa 280.000 Euro kosten. Diese kann nur mit Hilfe der ursprünglich eingeplanten Abrisskosten der Ruhrkohle AG realisiert werden. Anstatt den Turm abreißen zu lassen, könnten die Gelder der RAG mit in die Sanierung einfließen und so zur Erhaltung eines besonderen Bergbaumerkmals beitragen. Doch nicht nur die RAG muss zustimmen, auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle muss eine Genehmigung erteilen.

Von einer Entwicklungsgesellschaft profitieren

Um die Planungen optimal umzusetzen, soll eine Entwicklungsgesellschaft mit den Städten Herten und Gelsenkirchen und der RAG Montan Immobilien GmbH als Partner gegründet werden. Dabei ist nicht nur ausschlaggebend, dass die Partner, wie bei bisherigen Projekten, von der Erfahrung des anderen profitieren. Die Gründung einer Gesellschaft ist auch für eine Förderung durch das Land erforderlich.

In den kommenden Monaten gilt es, einen Zeitraum für die Realisierung der Pläne festzulegen. Die mehr als 40 Millionen Euro teure Umgestaltung der Zeche sollen überwiegend durch Fördergelder finanziert werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehrs des Landes NRW haben ihre Bereitschaft zur Förderung in Aussicht gestellt. Jetzt sollen Gelder aus den Töpfen der regionalen Wirtschaftsförderung und der Städtebauförderung gesichert werden.

Pressekontakt: Pressestelle, Calina Herzog (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 393, Mail: c.herzog@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten, www.youtube.com/pressestelleherten



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