Kreis Steinfurt/Metelen. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt das zwei Hektar große Naturschutzgebiet „Füchte-Kallenbeck“ in Metelen erneut als Schutzgebiet auszuweisen. Der großflächigere Teil des bisherigen Naturschutzgebietes liegt im angrenzenden Kreis Borken.
Durch die besondere Bedeutung als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenarten des feuchten Grünlandes und des offenen Wassers hat das Gebiet insgesamt eine herausragende landesweite Bedeutung für den Biotopverbund. Es ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland“ und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des zu schaffenden zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ dar.
Wichtigstes Ziel der Verordnung ist die Erhaltung bzw. Entwicklung von feuchtem extensiv bewirtschaftetem Grünland zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Lebewesen der grünlandgeprägten Auenbereiche wie Wat- und Wiesenvögel sowie Amphibien. Gleichzeitig soll der Charakter einer von vorherrschend traditioneller, extensiver Grünlandbewirtschaftung geprägten Auenlandschaft erhalten werden.
Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 18. Juli bis zum 26. August 2016 bei der Gemeindeverwaltung Metelen, Raum 2.02, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 557, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Metelen und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist am 5. Juli 2016 im Amtsblatt des Kreises Steinfurt erfolgt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umwelt- und Planungsamt zur Verfügung, Telefon 02551/69-1495.