Kreis Steinfurt/Lengerich. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt das in Lengerich liegende Naturschutzgebiet „In der Nieder Mark“ erneut als Schutzgebiet auszuweisen. Das Naturschutzgebiet ist ca. 19 ha groß und befindet sich südlich der Ortslage der Stadt Lengerich. Wesentlicher Bestandteil des Naturschutzgebietes ist eine Sand-Nassabgrabung u.a. mit Röhrichtsäumen sowie Heide- und Trockenrasenflächen an den Uferzonen. Wichtige Ziele der Schutzgebietsausweisung sind die Erhaltung und Entwicklung der nährstoffarmen Stillgewässer und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Der Entwurf der Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 18. Juli bis zum 26. August 2016 bei der Stadtverwaltung Lengerich, Raum 506, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 557, und in Tecklenburg, Raum 424, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Stadt Lengerich und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist am 5. Juli 2016 im Amtsblatt des Kreises Steinfurt erfolgt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht Ihnen das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt zur Verfügung, Telefon 02551/69-1495.