Die Stadt Kassel wird an vier Hauptverkehrsstraßen stationäre Geschwindigkeits-Messanlagen aufstellen. Der Grund: Dort wird dauerhaft zu schnell gefahren. Durch die permanente Geschwindigkeits-Überwachung sollen die Autofahrer dazu gebracht werden, langsamer zu fahren. Das Ziel: die Verkehrssicherheit verbessern.
22. Juli 2016.
Um die Verkehrssicherheit an besonderen Gefahrenstellen in Kassel zu erhöhen, wird die Stadt Kassel sechs stationäre Geschwindigkeits-Messanlagen beschaffen. Diese sollen an vier Hauptverkehrsstraßen aufgestellt werden. An zwei Stellen wird dabei in beiden Fahrtrichtungen gemessen. Geliefert werden die Anlagen von der Firma Jenoptik Robot GmbH in Monheim am Rhein. Der Stadt entstehen dafür Kosten in Höhe von knapp 510.000 Euro. Das hat der Magistrat beschlossen.
Die stationären Geschwindigkeits-Messanlagen wurden im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgeschrieben und beschafft. Das Vergabeverfahren wurde durch eine externe Beratungsfirma begleitet. Bevor die Anlagen in Betrieb genommen werden, wird ein unabhängiger Gutachter die Messanlagen prüfen.
Aufgestellt werden sollen die Messanlagen in der Wilhelmshöher Allee Höhe Sophienstraße und an der Bundesstraße 83 Höhe Lilienthalstraße (jeweils in beiden Fahrtrichtungen), in der Frankfurter Straße Höhe Hans-Jordan-Straße (stadteinwärts) sowie am Steinweg (wechselnde Fahrtrichtungen). Die dauerhafte Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eines der wirksamsten Instrumente, um die Verkehrssicherheit an diesen besonderen Gefahrenstellen nachhaltig zu erhöhen.
Die Geschwindigkeits-Messanlagen arbeiten laserbasiert und entsprechen der neuesten Technik. Zuständig für den Betrieb der Anlagen, deren Wartung und die Auswertung der festgestellten Verstöße sind ausschließlich besonders geschulte Beschäftigte des städtischen Ordnungsamtes.
Konzept für Standort-Auswahl erarbeitet
Ermittelt wurden die vier Standorte anhand eines umfangreichen Prüfschemas, das von einer Projektgruppe hierfür entwickelt wurde. An der Projektgruppe beteiligt waren neben dem Ordnungsamt auch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, das Personal-und Organisationsamt, das Revisionsamt, der Fachbereich Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel sowie das Polizeipräsidium Nordhessen und die Polizeiakademie Wiesbaden. Die zu beachtenden Vorgaben sind in einem Erlass des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geregelt.
Das Prüfschema besteht aus sechs Schritten:
Auswertung des örtlichen Unfall-Lagebildes
Die Polizei wertete das sogenannte Verkehrsunfall-Lagebild der vergangenen Jahre aus. Dabei wurden Unfälle berücksichtigt, bei denen eine überhöhte Geschwindigkeit ursächlich war. Bei der Bewertung waren auch die Häufigkeit und Schwere der Unfälle ein Beurteilungskriterium.
Prüfung, ob der Erlass den Standort zulässt
Vom Ordnungsamt wurde geprüft, ob ein potentieller Standort grundsätzlich die Vorgaben des ministeriellen Erlasses erfüllt. Dies ist zum Beispiel bei besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten wie Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen der Fall. Aber auch in besonders schutzwürdigen Zonen wie in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenanlagen und Krankenhäusern.
Fachliche Bewertung
Die Polizei, das Ordnungsamt sowie das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt bewerteten, wie gefährlich die Situation nach ihren jeweiligen fachspezifischen Erkenntnissen ist. Dabei flossen die Beschwerdelage (Ortsbeiräte, Bürger) ebenso ein, wie Erkenntnisse aus der täglichen Arbeit der Fachämter.
Statistische Messungen
Es wurden für einen längeren Zeitraum – zirka vier Wochen - statistische Messungen vorgenommen. Dabei wurde einerseits erhoben, wie viele Fahrzeuge die Messstelle innerhalb von 24 Stunden passiert haben. Andererseits aber auch, wie schnell und um welche Uhrzeit diese gefahren sind So ließ sich erkennen, ob sich Geschwindigkeitsverstöße nur zu bestimmen Tageszeiten häufen oder über den ganzen Tag hinweg zu schnell gefahren wird.
Eignung für stationäre Anlagen prüfen
Stationäre Messanlagen kommen nur dann in Frage, wenn keine anderen Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies könnten mobile Geschwindigkeitsmessungen sein, wenn Tempo-Überschreitungen immer nur zu bestimmten Tageszeiten festgestellt werden. Geprüft wurde auch, ob bauliche Veränderungen an der Straße möglich sind, die die Autofahrer dazu bringen, langsamer zu fahren.
Anhörung der Polizeiakademie
Abschließend wurde für einen so herausgefilterten Standort die Polizeiakademie Wiesbaden angehört. Diese gab für jeden Standort eine eigene Stellungnahme ab.
Vier Standorte ermittelt
Die Projektgruppe hatte im Kasseler Stadtgebiet zunächst 24 mögliche Gefahrenstellen identifiziert und anhand des Prüfschemas genauer untersucht. Dabei wurden vier Stellen als geeignet für stationäre Geschwindigkeits-Messanlagen bewertet:
Wilhelmshöher Alle (Höhe Sophienstraße; in beiden Fahrtrichtungen)
schutzwürdige Örtlichkeit: mehrere Schulen, öffentliche Einrichtungen, Schulweg, Haltestellen ÖPNV; 12 Unfälle laut Unfall-Lagebild, dauerhafte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bundesstraße 83 (Höhe Lilienthalstraße; in beiden Fahrtrichtungen)
schutzwürdige Örtlichkeit: Haltestelle ÖPNV, Schulweg; sieben Unfälle laut Unfall-Lagebild; dauerhafte sehr hohe Überschreitungsquote.
Frankfurter Straße (Höhe Horst-Dieter-Jordan-Straße; stadteinwärts)
schutzwürdige Örtlichkeit: Haltestelle ÖPNV, Schulweg; 14 Unfälle laut Unfall-Lagebild; dauerhafte Überschreitungen.
Steinweg (wechselnde Fahrtrichtungen)
schutzwürdige Örtlichkeit: mehrere öffentliche Einrichtungen, hohes Fußgängeraufkommen; acht Unfälle laut Unfall-Lagebild; dauerhafte Geschwindigkeitsüberschreitungen.
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