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Hochwasser vom 23. Juni - 27. Juni 2016:

Anträge für Hilfen aus Spendenkonten bis 04. Oktober 2016 möglich!

24. August 2016. Zwischen dem 23. und 27. Juni war Borken von Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Anträge für die Landes-Soforthilfe waren nur bis zum 31.07.2016 möglich! Somit können nur noch Anträge auf Mittel aus den Spendenkonten, die für die Geschädigte des Hochwassers in Gemen bei der Volksbank Gemen und der Sparkasse Westmünsterland eingerichtet wurden, gestellt werden.

Die entsprechenden Anträge liegen im Rathaus an der Info-Zentrale (Im Piepershagen 17) , bei der Volksbank Gemen eG (Neumühlenallee 2) und bei der Sparkasse Westmünsterland, Geschäftsstelle Gemen (Ahauser Straße 93-95) aus.

Die Antragsfrist wurde nun verlängert. Die Anträge können bis zum 04.10.2016 gestellt werden. Die Anträge stehen auch auf der Internetseite der Stadt Borken unter www.borken.de zum Download bereit.

Die Aufteilung der gespendeten Mittel soll durch ein lokales Gremien, bestehend aus Gemenerinnen und Gemener, erfolgen. Bei der Verteilung sollen die Härtefälle besonders berücksichtigt werden.

Die Kontoverbindungen der Spendenkonten lauten:

Sparkasse Westmünsterland:

Volksbank Gemen:

WICHTIG: Die Stadt Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Erstellung einer Spendenbestätigung zwingend die vollständige Adressangabe bei der Überweisung notwendig ist.

Die Stadt Borken und die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH unterstützten die Geschädigten des Hochwassers in Gemen und spendeten bereits auf die v.g. Konten. Über eine breite Unterstützung aus der Bürgerschaft würden wir uns freuen.


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