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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 29.08.2016
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Anmeldung der Schulanfänger 2017 Der Bereich Schulverwaltung der Stadt Iserlohn weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2017 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2017 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Anmeldungen der Schulanfänger erfolgen zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn im Rathaus I (6. Obergeschoss, Zimmer 603) und werden dort bis spätestens 7. Oktober (täglich von 8 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr) entgegen genommen. Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder für eine Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen allen Eltern an, sich vorab in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren, entweder an festgelegten Informationstagen oder in Einzelterminen (bitte mit der Grundschule Kontakt aufnehmen). Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden mit ihren künftigen Schulkindern nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen. Die Schulleitung entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder. |
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