Kreis Unna. (PK) Im Kehrbezirk Unna 04 bleibt ab dem 1. Oktober alles beim Alten: Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Schornsteinfegermeister Jost Bökenkamp bis zum 30. September 2023 wiederbestellt. Das teilt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Unna mit.
Der Kehrbezirk Unna 04 umfasst die Stadtteile Schwerte-Ost, Schwerterheide und Geisecke-Unterdorf. Hier ist Jost Bökenkamp seit langer Zeit bekannt, schließlich übt er diese Tätigkeit seit 2009 aus.
Zu den hoheitlichen Aufgaben, die Jost Bökenkamp zu erledigen hat, gehört insbesondere die so genannte Feuerstättenschau. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Dabei macht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bestandsaufnahme und untersucht, ob alle Feuerungs- und Abgasanlagen eines Gebäudes sicher sind.
Anhand dieser Untersuchung wird der Feuerstättenbescheid erstellt. Darin ist festgelegt, welche Arbeiten in welchem Zeitraum durch die Eigentümer zu beauftragen sind (Eigentümerpflichten). Zu den weiteren gesetzlich geregelten Aufgaben gehören Abnahmen an Schornsteinen und Abgasleitungen sowie an neuen Feuerungsanlagen.
Diese Pflichtaufgaben sind nicht zu verwechseln mit den jährlich anstehenden Kehr-, Mess- und Überprüfungstätigkeiten. Für diese Arbeiten können Hauseigentümer neben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.
Wenn Hauseigentümer einen freien Schornsteinfeger beauftragen, müssen sie das erhaltene „Formblatt“ (Nachweis über durchgeführte Kehr- und Überprüfungsarbeiten) an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Jost Bökenkamp senden. Die Adresse lautet: Gartenstraße 22, 44267 Dortmund. Zu erreichen ist er auch unter Tel. 0 23 04 / 89 09 22 oder 01 70 / 6 51 66 35, per Fax an 0 23 04 / 89 09 23 oder per E-Mail an info@schornsteinfegerboekenkamp.de.