Gelsenkirchen und Herten verzichten auf gemeinsames Verrichtungsgelände

07.09.2016 | Herten

Bezirksregierung sieht Jugendschutz und öffentlichen Anstand nicht mehr beeinträchtigt

Die Stadtverwaltungen Herten und Gelsenkirchen schlagen den jeweils zuständigen Gremien vor, auf die Einrichtung eines sogenannten Verrichtungsgeländes vorerst zu verzichten. Die entsprechenden Beschlüsse werden noch im September gefasst.

Zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Straßenprostitution hatten die Städte Herten und Gelsenkirchen im Jahr 2014 einen Stufenplan beschlossen, der durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen an der Münsterstraße Störungen durch die Ausübung der Prostitution und eine Gefährdung des Jugendschutzes oder des öffentlichen Anstandes verhindern sollte.

Die Stadtverwaltungen Herten und Gelsenkirchen schlagen den jeweils zuständigen Gremien vor, auf die Einrichtung eines sogenannten Verrichtungsgeländes vorerst zu verzichten. Die entsprechenden Beschlüsse werden noch im September gefasst.

Zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Straßenprostitution hatten die Städte Herten und Gelsenkirchen im Jahr 2014 einen Stufenplan beschlossen, der durch kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen an der Münsterstraße Störungen durch die Ausübung der Prostitution und eine Gefährdung des Jugendschutzes oder des öffentlichen Anstandes verhindern sollte.

Kurzfristig wurde die Anzahl der Kontrollen durch die Kommunalen Ordnungsdienste der Städte Herten und Gelsenkirchen erheblich erhöht. Zudem wurden beratende Gespräche mit den Prostituierten geführt. Daneben fanden zahlreiche Bürgerveranstaltungen statt, um zu erörtern, wo welche Probleme als besonders störend empfunden wurden.

Als mittelfristige Maßnahme wirkte eine neue Sperrbezirksverordnung der Bezirksregierung Münster, die im Januar 2015 in Kraft trat. Sie enthält ein zeitlich befristetes Verbot der Straßenprostitution von 6 bis 22 Uhr im Sommer und von 6 bis 20 Uhr im Winter.

Anders als zunächst erwartet, gingen nach dem Erlass der Sperrbezirksverordnung bei den Stadtverwaltungen Gelsenkirchen und Herten kaum neue Beschwerden ein. Die wenigen noch vorgetragenen Mängel bezogen sich allein auf den noch immer in geringem Umfang herumliegenden prostitutionsspezifischen Müll sowie auf die Tatsache, dass durch Wohnwagen der Prostituierten das Parken im Bereich des Park & Ride Parkplatzes an der Münsterstraße erschwert werde.

Die Prostituierten halten sich mit wenigen Ausnahmen, die durch die Dienstkräfte der Kommunalen Ordnungsdienste umgehend geahndet werden, an die vorgegebenen Rahmenbedingungen.

Die Situation an der Münsterstraße in Gelsenkirchen hat sich unterdessen verändert. Mittlerweile stehen dort regelmäßig bis zu elf Wohnwagen sowie drei Vans bzw. Wohnmobile, welche in den Nachtstunden zur Ausübung der Prostitution genutzt werden. Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist nicht gegen die gegenwärtige Situation vorzugehen, da die Verrichtungsgeschäfte in den Wohnwagen durchgeführt werden und damit Gefährdungen des Jugendschutzes oder Beeinträchtigungen des öffentlichen Anstandes auf ein Mindestmaß reduziert werden. Lediglich die ordnungsrechtlich nicht zu beanstandenden Anbahnungsgeschäfte sind von außen noch erkennbar.

Trotz der größeren Zahl abgestellter Wohnwagen bleiben immer noch etliche Parkplätze für die Park & Ride Benutzer frei; selbst wenn einmal alle Plätze belegt sein sollten, finden sich in zumutbarer Entfernung andere geeignete Parkplätze.

Die als langfristige Maßnahme angestrebte Einrichtung mit Verrichtungsboxen, Aufenthalts- und Beratungscontainern sowie sanitären Anlagen und eine damit verbundene Veränderung der Sperrgebietsverordnung ist angesichts der inzwischen veränderten Situation nicht mehr notwendig. Auch die Bezirksregierung sieht die Belange des Jugendschutzes und den öffentlichen Anstand seit Erlass der Sperrgebietsverordnung nicht mehr beeinträchtigt. Daher sieht sich die Bezirksregierung Münster derzeit nicht in die Lage, eine Veränderung bzw. Verschärfung der bestehenden Regelungen vorzunehmen. Die aktuell geltende Sperrgebietsverordnung ist unbefristet. Sie sieht auch weiterhin ein Verbot der öffentlichen Prostitution während der Tagesstunden von 6 bis 20 Uhr Winterzeit und 6 bis 22 Uhr Sommerzeit vor.

Die Städte Herten und Gelsenkirchen wollen daher auf die Einrichtung eines Verrichtungsgeländes verzichten.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de, www.herten.de, www.facebook.com/stadtherten, www.youtube.com/pressestelleherten



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