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Presseinformation

14. September 2016
Der Urlaub ist vorbei – und beim Flug ging einiges schief?
Broschüre zu Fluggastrechten beim europe direct Informationszentrum erhältlich

Kreis Steinfurt. Urlaub, die eigentlich schönste Zeit des Jahres, hinterlässt bei manch einem schlechte Erinnerungen. Nämlich dann, wenn der Flug Verspätung hatte, überbucht war oder das Gepäck verloren ging. In solchen Fällen, können Ansprüche auf finanzielle Entschädigung geltend gemacht werden. Wann und wie der Geschädigte zu seinem Recht kommt, ist in der neuen Broschüre „Fluggastrechte: clever reisen“, die vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland herausgegeben wurde, erläutert. So sollten sich Reisende beispielsweise alle Vorgänge am Flughafen von der Fluggesellschaft bescheinigen lassen und diese dokumentieren.

 

Die 28-seitige Broschüre informiert ausführlich über die Rechte, die Höhe der Entschädigung und die Beschwerdemöglichkeiten als Fluggast. Sie weist auch darauf hin, was schon bei der Buchung - besonders im Internet - zu beachten ist.

 

Die Broschüre „Fluggastrechte: clever reisen“ ist kostenlos im europe direct Informationszentrum, Tecklenburger Straße 8 in Steinfurt  - angesiedelt bei der WESt - erhältlich. Die Broschüre kann auch angefordert werden per Telefon unter 02551/692700 oder per E-Mail an post@eu-direct.info.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de