Landrat Dr. Karl Schneider und Bürgermeister Christoph Weber haben sich nach mehreren Gesprächen auch auf der Fachschiene auf diese Vorgehensweise einvernehmlich verständigt: „So wird geklärt, ob der bisherige Flächennutzungsplan der Stadt Meschede mit der Ausweisung von Windvorrangzonen den rechtlichen Anforderungen entspricht.“ Sollte dies der Fall sein, kann die neue Windkraftanlage in Vellinghausen nicht gebaut werden. Diese rechtliche Klärung wird dann auch bei der Überprüfung von Flächennutzungsplänen in den anderen Kommunen zu berücksichtigen sein.
Sowohl Landrat Dr. Karl Schneider wie auch Bürgermeister Christoph Weber betonen, dass die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Hochsauerlandkreis und der Kreis- und Hochschulstadt Meschede von diesem Vorgehen nicht betroffen ist und - selbstverständlich - in der bewährten Weise fortgesetzt wird.