21. September 2016
Nach dem Fund einer Rasierklinge in einem Salat in einem Aachener Supermarkt hat das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen den Produktionsbetrieb im Kreis Viersen überprüft. Nach eingehender Prüfung konnte sich der Kreis davon überzeugen, dass die Rasierklinge dem Unternehmen nicht zugeordnet werden kann. Die Klinge kann keiner Produktionsanlage zugeordnet werden.
Die Prüfung hat auch ergeben, dass die Produktionsfirma direkt nach Bekanntwerden des Fundes ihren Krisenstab einberufen und den Vorfall bewertet hat.
Das Lebensmittelüberwachungsamt hat sich die Produktionsanlagen der betroffenen Firma angesehen und davon überzeugt, dass das Qualitätsmanagement lückenlos funktioniert. Dazu gehört erstens, dass jede verschweißte und versiegelte Salatbox in einem Magnet-Tunnel auf Metallkörper untersucht wird. Direkt danach wird die Box verpackt und ausgeliefert. Dazu gehört auch, dass diese Prüfanlage stündlich gestestet wird. Dabei werden kleine Kügelchen aus Eisen, Edelstahl und Messing durch den Detektor geschickt. Diese Prüfungen sind lückenlos dokumentiert.
Deshalb hat das Lebensmittelüberwachungsamt in Rücksprache mit dem Landesamt für Verbraucherschutz entschieden, dass es keine Rückrufaktion geben muss.
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