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Warum werden Straßen gewidmet?

Borken - 08. September 2000. "Was bedeutet eigentlich Widmung?" wurde in der letzten Sitzung des Rates gefragt.

Viele Bürger sehen darin die Namensgebung oder die Bezeichnung einer Straße. Das ist so aber nicht richtig. Durch die Widmung erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Das heißt nicht, dass eine Straße, die noch nicht gewidmet ist, nicht von der Öffentlichkeit genutzt werden darf. Das bedeutet auch nicht, dass die Straßenbaubehörde keine Verkehrssicherungspflicht für nicht gewidmete Straßen übernimmt. Auch hat die Namensgebung einer Straße nichts mit der Widmung zu tun, weil der Name einer Straße ja ordnungsbehördlich von Bedeutung ist.

Die Widmung ist schlicht und einfach dann erforderlich, wenn die Stadt eine Straße nach dem Baugesetzbuch abrechen und den Bürger zur Kasse bitten möchte. Das kann sie nur dann, wenn die Straße durch Allgemeinverfügung nach dem Straßen- und Wegegesetz die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzt. Jede Erschließungbeitragsabrechnung wäre ansonsten nicht rechtmäßig.


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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
Markus Lask
Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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