Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. Oktober 2016

Kirmes in #Bocholt: Kein Alkohol in Kinderhand!

Stadt weist mit Plakataktion auf Jugendschutz hin

Bocholt (PID).   Die Kirmestage in Bocholt stehen bevor, viele Kinder und Jugendlichen freuen sich auf das Volksfest. Die ausgelassene Stimmung an den Kirmestagen führt jedoch, wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, nicht selten zum Alkoholmissbrauch. Das städtische Jugendamt und das Ordnungsamt wollen mit der Aktion "Jugendschutz - Wir machen mit!" auf das Thema aufmerksam machen.

Die Folgen von Alkohol können gravierend sein und gesundheitliche Folgen nach sich ziehen, gerade bei Heranwachsenden. Mit der Plakataktion „Jugendschutz – wir machen mit!“ werden Jugendliche, Erwachsene, Gastwirte und Gewerbetreibende aufgefordert, sich zum Schutz der Jugendlichen für die Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzusetzen. "Ziel der Aktion ist es, beim Thema Alkoholkonsum an die Verantwortung aller Beteiligten zu appellieren", sagen Monika Tenbrock, Leiterin des Ordnungsamtes, und Benedikt Püttmann vom Jugendamt.

Die Plakate werden an Ausschankbetriebe verteilt. „Helfen Sie uns, indem Sie mit uns gemeinsam informieren und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen achten“, wendet sich  Tenbrock an Gastwirte. Das Jugendamt fordert gleichzeitig Eltern und Erziehungsberechtigte auf, während der Kirmestage ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten, wenn Jugendlichen der Konsum von Alkohol und Nikotin bzw. der Besuch von Gaststätten oder Tanzveranstaltungen erlaubt wird. Fachbereichsleiter Benedikt Püttmann: „Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst und achten Sie auf Ihre Kinder.“

 

Das Jugendschutzgesetz im Überblick:

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet.

Ab 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Wein, Sekt und Bier erlaubt.

Alkopops, Schnaps und Zigaretten ab 18

Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre und Alkopops sowie Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen

Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. 16- und 17-jährigen Jugendlichen ist die Anwesenheit ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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Jugendschutz zur Kirmes
Monika Tenbrock, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung und Benedikt Püttmann, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie, Schule und Sport, plädieren für die Einhaltung des Jugendschutzes, auch und vor allem bei der Kirmes - Foto: Bruno Wansing, Stadt Bocholt