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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 13.10.2016


Veranstaltungen einen Monat vorher beim Ordnungsamt anmelden

Iserlohn.

Wer eine Veranstaltung plant, muss vieles bedenken, erst recht, wenn es ein “richtig großer Event“ werden soll. Auf den Veranstalter kommt dann nicht nur eine Menge Arbeit zu, sondern es muss auch vieles geplant und organisiert werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen gehört auf jeden Fall ein Antrag an die Stadt Iserlohn auf Genehmigung dazu, denn wer zum Beispiel Straßenfeste, Sport-Events oder Open Air-Konzerte plant, braucht verschiedene sogenannte Erlaubnisse.

Zentraler Ansprechpartner im Iserlohner Rathaus ist die Abteilung Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes. Die Mitarbeiter beraten die Veranstalter zu allen Anforderungen und informieren über notwendige Unterlagen. In einem vierseitigen Antragsvordruck sind zudem alle für eine Veranstaltung relevanten Punkte zusammengefasst. Abgefragt wird - neben Art, Ort und Zeit des Events – zum Beispiel auch, ob es Verkaufsstände, Musik, Schankbetrieb, Fahrgeschäfte, Bühnen, Zelte, Aktionsflächen und Feuerwerk gibt. Zudem muss der Veranstalter Angaben zum erwarteten Besucheraufkommen sowie zu geplanten Sicherheits- und Sanitätsdiensten machen und zum Beispiel auch, ob bzw. welche Straßensperrungen gewünscht werden.

Im Rahmen der anschließenden Antragsprüfung beteiligt das Ordnungsamt in der Regel die Bauordnungs- und die Straßenverkehrsbehörde sowie den Bereich Umwelt und Klimaschutz und holt Stellungnahmen der Feuerwehr und der Polizei ein. Alles in allem ein Verfahren, das seine Zeit braucht: Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung müssen daher ab sofort spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungsbeginn gestellt werden, damit die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Bislang betrug die Antragsfrist zwei Wochen, das war – so zeigen die Erfahrungen – angesichts der vielen zu beteiligenden Stellen und zu prüfenden Aspekte - zu kurz.

Die Stadt Iserlohn wird in den nächsten Tagen alle bekannten Veranstalter der letzten zwei Jahre persönlich anschreiben und über die Fristveränderung informieren. Darüber hinaus erhalten interessierte Veranstalter ausführliche Informationen bei der Abteilung Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten im Rathaus am Schillerplatz, Telefon 02371 / 217-1616.

Der Antragsvordruck ist auch auf der Homepage der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de (Rathaus / Anliegen von A – Z / Veranstaltungen anklicken) erhältlich.



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