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Magdeburg, 27. Oktober 2016
Eike-von-Repgow-Preis 2016 für Prof. Dr. Bernd Schneidmüller
Landeshauptstadt und Universität ehren renommierten Mediävisten

Der von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam gestiftete Eike-von-Repgow-Preis ist in diesem Jahr an den deutschen Mediävisten Prof. Dr. Bernd Schneidmüller verliehen worden. Stadt und Universität würdigen damit unter anderem seine Forschungsleistung, die in herausragender Weise dazu beigetragen hat, das mittelalterliche Sachsen in seiner historischen Bedeutung sichtbar werden zu lassen.

Der Preis wurde am Abend im Rahmen eines Akademischen Festaktes durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität, Prof. Dr. Jens Strackeljan, verliehen. „Prof. Schneidmüller gehört zu den renommiertesten deutschen Mediävisten. Er genießt im In- und Ausland allerhöchste Reputation und ist damit ein würdiger Preisträger für den Eike-von-Repgow-Preis“, so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. „Mit seinem langjährigen Wirken hat er einen entscheidenden Beitrag zur Erforschung dieser Epoche geleistet. Zu dieser Forschungsarbeit tritt ein besonderes, mit Magdeburg eng verbundenes Engagement hinzu. So war Prof. Schneidmüller in den vergangen Jahren immer wieder an Ausstellungen des Kulturhistorischen Museum beteiligt.“

 

Der Eike-von-Repgow-Preis 2016 wurde in der Johanniskirche überreicht. In Anwesenheit von hochrangigen Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft nahm Prof. Schneidmüller den Preis entgegen. Die Laudatio zur Würdigung des Preisträgers sprach Prof. Dr. Rudolf Schieffer, Präsident der Monumenta Germaniae Historica a. D., ehemaliger Lehrstuhlinhaber für Geschichte der Ludwig-Maximilian-Universität München und Eike-von-Repgow-Preisträger des Jahres 2008. Im Anschluss an die Preisübergabe hielt der Preisträger einen Vortrag zum Thema „Transformation historischer Größe im mittelalterlichen Magdeburg“.

 

Prof. Dr. Bernd Schneidmüller ist Inhaber des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Heidelberg und Direktor des Historischen Seminars sowie des Institutes für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde.

 

Zudem ist er Direktor des Marsilius-Kollegs der Universität Heidelberg. Kernpunkt seines wissenschaftlichen Werkes ist die Frage nach Integration und Desintegration im mittelalterlichen Europa, dem Werden und Vergehen von Ordnungsgefügen und Herrschaftsgebilden sowie den Ursachen und Akteuren innerhalb des historischen Wandels. Der mitteldeutsche Raum spielte bei diesen Veränderungsprozessen in zahlreichen historischen Abschnitten eine besondere Rolle, insbesondere im 10. Jahrhundert zur Zeit der Ottonen.

 

Des Weiteren hat Prof. Schneidmüller die wohl am weitesten verbreitete deutsche Übersetzung der Sachsengeschichte Widukinds von Corvey verfasst. In den Jahren 2001, 2006 und 2012 war er zudem als Mitglied der Wissenschaftlichen Beiräte des Kulturhistorischen Museums an den Ausstellungen „Otto der Große, Magdeburg und Europa“, „Heiliges Römische Reich deutscher Nation. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters“ sowie „Otto der Große und das Römische Reich. Kaisertum von der Antike bis zum Mittelalter“ beteiligt. Dazu hat er mehrere einschlägige Begleitpublikationen herausgegeben und zahlreiche Beiträge in den anlässlich der Ausstellungen erschienenen Publikationen verfasst.

 

Kurzvita – Prof. Dr. Bernd Schneidmüller

-        Geboren am 22. Januar 1954 in Hainchen/Hessen

-        Verheiratet, drei Kinder

 

Ausbildung und Prüfungen:

-        1972: Abitur in Büdingen/Hessen

-        1977: Graecum am Heinrich-von-Gagern-Gymnasium in Frankfurt am Main

-        1972-1976: Studium der Geschichte, Germanistik, Evangelischen Theologie und Rechtsgeschichte an den Universitäten Zürich und Frankfurt am Main

-        1976-1977: Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in Geschichte, Deutsch und Evangelischer Religion

-        1977: Promotion zum Dr. phil. in Frankfurt am Main

-        1985: Habilitation in Braunschweig, Privatdozent für Mittelalterliche Geschichte

 

Wissenschaftliche Laufbahn:

-        1978-1987: Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Frankfurt am Main und an der Technischen Universität Braunschweig

-        Professuren für Mittelalterliche Geschichte an den Universitäten Oldenburg (1987-1990), Braunschweig (1990-1994) und Bamberg (1994-2003)

-        Ablehnung von Berufungsangeboten nach Köln und Oldenburg (1994) sowie eines Rufes nach Bonn (1997)

-        Seit 2003 Universitätsprofessor an der Universität Heidelberg

 

Wahlmitgliedschaften:

-        Ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften (2005)

-        Korrespondierendes Mitglied der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (1993)

-        Weitere Mitgliedschaften: Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (2004; Vorstandsmitglied 2014), Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (2001), Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte (1998), Gesellschaft für Fränkische Geschichte (1996), Frankfurter Historische Kommission (1989), Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen (1987)

-        Fellow (2009-2010) und Direktor (2014-2017) des Marsilius-Kollegs, Institute for Advanced Study der Universität Heidelberg

 

Mitglied in Kuratorien und Beiräten:

-        Universitätsrat der Universität Heidelberg (2009-2018)

-        Stiftungsrat der Max Weber Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (2008-2016)

-        Academie Advisory Council, Universität Heidelberg (2006-2014)

-        Wissenschaftlicher Beirat des Deutschen Historischen Institutes Paris (2003-2011, Vorsitzender 2007-2011)

-        Kuratorium für den wissenschaftlichen Stauferpreis der Stauferstiftung Göppingen (seit 2003)

-        Kuratorium der Europäischen Stiftung Kaiserdom zu Speyer und Kuratorium Große Domrestaurierung (seit 2001)

 

Auswahl seiner Werke:

Monographien

-        Karolingische Tradition und frühes französisches Königtum. Untersuchungen zur Herrschaftslegitimation der westfränkisch-französischen Monarchie im 10. Jahrhundert (Frankfurter historische Abhandlungen. Bd. 22), Wiesbaden 1979.

-        Nomen patriae. Die Entstehung Frankreichs in der politisch-geographischen Terminologie (10.–13. Jahrhundert) (Nationes 7), Sigmaringen 1987.

-        Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819–1252) (Kohlhammer-Urban-Taschenbücher. Bd. 465), Stuttgart 2000.

-        Die Kaiser des Mittelalters. Von Karl dem Großen bis Maximilian I. (Beck’sche Reihe. C. H. Beck Wissen 2398), München 20072.

-        Grenzerfahrung und monarchische Ordnung. Europa 1200–1500 (C. H. Beck Geschichte Europas. Beck’sche Reihe 1982), München 2011.

 

Herausgeberschaften

-         Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof im hohen Mittelalter (Wolfenbütteler Mittelalter-Studien. Bd. 7), Wolfenbüttel 1993.

-         mit Joachim Ehlers, Heribert Müller: Die französischen Könige des Mittelalters. Von Odo bis Karl VIII. 888–1498, München 1996.

-         mit Stefan Weinfurter: Otto III. – Heinrich II. Eine Wende? (Mittelalter-Forschungen. Bd. 1), Sigmaringen 1997.

-         mit Stefan Weinfurter: Ottonische Neuanfänge. Symposion zur Ausstellung „Otto der Große, Magdeburg und Europa“, Mainz 2001.

-         mit Stefan Weinfurter: Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919–1519), München 2003.

-         mit Stefan Weinfurter: Heilig – römisch – deutsch. Das Reich im mittelalterlichen Europa, Dresden 2006.

-         mit Stefan Weinfurter: Salisches Kaisertum und neues Europa. Die Zeit Heinrichs IV. und Heinrichs V, Darmstadt 2007.

 

Eike-von-Repgow-Preis

 

Der Eike-von-Repgow-Preis wird gemeinsam von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verliehen. Die erste Verleihung fand 1998 statt. Seit dem Jahr 2004 wird der Preis im jährlichen Wechsel mit dem Eike-von-Repgow-Stipendium verliehen.

 

Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u.a.:

„Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern.“

 

"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."

 

Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.

 

Bisherige Eike-von-Repgow-Preisträger:

1998       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler

1999       Herr Prof. Dr. phil. habil. Günter Mühlpfordt

2000       Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand

2001       Herr Prof. Jürgen Goydke

2002       Herr Prof. Dr. Heiner Lück

2003       Herr Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Ebel

2004       Frau Prof. Dr. Danuta Janicka

2006       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell

2008       Herr Prof. Dr. Rudolf Schieffer
2010       Herr Prof. László Blazovich

2012       Frau Dr. phil. Jolanta Karpavičiené

2014       Herr. Prof. Dr. Dirk Heirbraut

 

Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat somit den Status eines Preisträgers.

 

Eike von Repgow

 

-        um 1180 geboren im heutigen Reppichau

-        nach 1233 gestorben in Großmühlen/ Schönebeck bei Magdeburg

-        Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg

-        Er besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.

 

1220-1235      drei Fassungen des „Sachsenspiegels“ in Niederdeutsch, Hochdeutsch und Latein

1225-1231      verfasste er die „Sächsische Weltchronik“, erstes historisches Werk in

            deutscher Sprache

1233                           urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/ Magdeburg

 

Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgows sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow stand in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Nach den Maßstäben seiner Zeit ist er kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.

 

Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinen Lehnsherren wird er motiviert, diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den „Spiegel der Sachsen“. Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des „Sachsenspiegels“, zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.

 

Was Eike von Repgow niederschreibt, ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der „guten Vorfahren“.

 

Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des „Sachsenspiegels“. Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der „Sachsenspiegel“ – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnsrecht. Im „Sachsenspiegel“ ist das erste Mal in der Geschichte „Strafrecht“ nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.

 

Sachsenspiegel und Magdeburger Recht

 

Der „Sachsenspiegel“ ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.

 

Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg das Stadtrecht und wird der Stadt 1188 von Erzbischof Wichmann offiziell verliehen. Mit dem Sachsenspiegel gelangt das Magdeburger Stadtrecht nach Osteuropa und sogar bis nach Russland. Als sächsisch-magdeburgisches Rechtfindet esdurch Rechtsverleihung Eingang in die Rechtskulturen vieler Landschaften und Städte Ost- und Mitteleuropas. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungiert über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.

 

Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden findet das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht deshalb auch von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte erbitten vom Magdeburger Schöffenstuhl Hilfe bei der Rechtsprechung.

 

Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.

 

Der „Sachsenspiegel“ ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, die private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein „Recht“ im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach einer solchen Schrift, also dem Rechtsgebrauch, wird sie zum formalen Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen zu dieser Zeit in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.

 

In Teilen Deutschlands zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der „Sachsenspiegel“ bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, aber noch im Jahre 1932 stützt das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den „Sachsenspiegel“. In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.

 

Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des „Sachsenspiegels“ und schließlich Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen. Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Ihr Ausgangspunkt sind jedoch die Repgowschen Texte. Mit dieser Fassung fand der Sachsenspiegel seinen inhaltlichen Abschluss. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem „Sachsenspiegel“, vom „Magdeburger Recht“ zu sprechen.



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