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Münster, 11.11.2016

Rückstausicherung schützt vor Kellerüberflutung
Tiefbauamt gibt Tipps / Animationsfilm erläutert die Technik

Münster (SMS) Das Unwetter mit extremem Starkregen in Münster im Sommer 2014 und seine Folgen wie auch zunehmend häufiger Starkregen in anderen Regionen des Landes sind vielen Wohnungseigentümern aus persönlicher leidvoller Erfahrung oder aus den Nachrichten noch im Gedächtnis. Auch wenn solche Regenereignisse selten auftreten: eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung, nach dem Motto „Einmal eingebaut, dauerhaft geschützt“.

Rückstausicherungen sind nach der Entwässerungssatzung der Stadt Münster und den technischen DIN-Vorschriften zwingend erforderlich, wenn das Abwasser aus "Entwässerungsgegenständen" in Keller oder Souterrainwohnung (Waschmaschine, Spülbecken oder Kellerlichtschacht) unterhalb der so genannten Rückstauebene der städtischen Kanalisation zugeleitet werden muss. Die Rückstauebene ist in der Regel die Oberkante der Straße im Bereich des Grundstückes.

Wenn der Keller nur als Abstellraum genutzt wird, ist eine Rückstauklappe als Rückstauschutz zumeist ausreichend. Sobald jedoch Waschmaschinen, Werkräume, Heizungsanlagen oder etwa Heizöltanks im Keller genutzt werden und bei einer Überflutung ein hoher Schaden zu erwarten ist, ist eine so genannte Abwasserhebeanlage zwingend erforderlich, lautet der Rat der Abwasserprofis im Tiefbauamt.

Diese Zusammenhänge erläutert auch ein Animationsfilm auf der Homepage des Tiefbauamtes (www.stadt-muenster.de/tiefbauamt) unter den Stichworten „Abwasser / Rückstau“. Fachleute des Tiefbauamtes informieren betroffene Hauseigentümer oder Mieter über die Notwendigkeit von Rückstausicherungen auch persönlich vor Ort. Beratungstermine können telefonisch (02 51/ 4 92-66 41) oder per E-Mail (grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de) angefragt werden.

Abbildungen:

  • Ein Rückstauschaden kann Keller überfluten und technische Geräte zerstören. Abbildung: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

  • Rückstauklappe. Abbildung: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.

  • Abwasserhebeanlage. Abbildung: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
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Rückstauschaden

Rückstauklappe

Abwasserhebeanlage (Rückstausicherung)

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