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Vogelgrippe - Verhaltensregeln des Veterinäramtes

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14. November 2016
Vogelgrippe - Verhaltensregeln des Veterinäramtes
Hochsauerlandkreis.

„Alle Geflügelhalter sollten sich auf eine mögliche Stallpflicht für ihre Tiere vorbereiten, auch wenn der Hochsauerlandkreis derzeit keine Risikogebiete aufweist und das Land NRW deshalb hier keine Stallpflicht angeordnet hat “, empfiehlt Dr. Thomas Delker, Leiter des Kreisveterinäramtes. Anlass für diese Warnung ist, dass in mehreren Bundesländern bei verendeten Wildenten das sehr ansteckende Virus der Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen worden ist. „Kranke oder verendete Vögel sollten auf gar keinen Fall angefasst werden, auch der Kontakt an offenen Gewässern ist zu vermeiden“, rät Dr. Delker weiter.

Bislang gibt es noch keine Vogelgrippemeldungen in Nordrhein-Westfalen, allerdings hat das Land NRW auch in den Nachbarkreisen Soest und Paderborn eine Stallpflicht angeordnet. Infektionen von Menschen mit dem H5N8-Virus sind bisher nicht bekannt.


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