14. November 2016

Geflügelpest: Noch keine Aufstallpflicht im Kreis Viersen

Kreis Viersen

Der Kreis Viersen zählt vorerst noch nicht zu den ausgewiesenen Risikogebieten für die hochansteckende Geflügelpest. Deshalb ist der Kreis von der Aufstallpflicht für Geflügel im aktuellen Erlass der Landesregierung noch nicht betroffen.

Sowohl in der Region rund um den Bodensee herum, als auch an der deutschen Ostsee gab es zahlreiche Funde von Wildvögeln, die an der hochansteckenden Geflügelpest (HPAI- H5N8) verendet waren. In Schleswig-Holstein ist das Virus außerdem in einem ersten Fall in einen Nutzgeflügelbestand eingeschleppt worden.

Deshalb schätzt das Friedrich- Löffler- Institut das Risiko der Einschleppung des Virus von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände als „hoch“ ein.

Dass auch Hausgeflügel im Kreis Viersen aufgestallt werden muss und dies eventuell auch über einen längeren Zeitraum, ist dennoch möglich. Jeder Geflügelhalter sollte entsprechende Vorbereitungen treffen, sein Geflügel mit ausreichend Platz aufstallen zu können.

Das Veterinäramt ruft in diesem Zusammenhang zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbeständen, insbesondere denen mit Freilandhaltung, auf. Dazu gehört es unter anderem, das Geflügel von natürlichen Gewässern oder sonstigen Oberflächenwasser fernzuhalten, zu denen Wildvögel Zugang haben. Das Geflügel sollte nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Einstreu, Futter und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Bei der Jagd auf Wasservögel besteht für Geflügelhalter ein besonders hohes Risiko für einen indirekten Eintrag des Erregers in die eigenen Geflügelbestände. In diesen Fällen ist besondere Sorgfalt beim Umgang mit erlegtem Geflügel geboten. Gehäufte, plötzliche Tierverluste im eigenen Geflügelbestand sollten unverzüglich an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Tipps für Wanderer: Die Übertragung des (H5N8-) Geflügelpest-Virus auf den Menschen ist bisher nicht bekannt. Trotzdem sollten gefundene tote Vögel nicht angefasst werden. Der Fund toter Wasservögel (z.B. Enten, Gänse etc.) mit genauer Angabe zum Fundort kann an das Veterinäramt des Kreises Viersen unter der Telefonnummer 02162/ 39-1309 gemeldet werden.

 

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