Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg
Ab 19. November gilt Verordnung/Anmeldepflicht für alle Geflügelhalter
Für das gesamte Territorium der LandeshauptstadtMagdeburg gilt ab dem 19. November 2016 bis auf weiteres Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe).
Aufstallung bedeutet, dass Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten sind.
Bisher ist in Sachsen-Anhalt kein aktueller Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bei Wildvögeln oder Hausgeflügel bekannt.
Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, Telefon 0391/ 540 6233 anzumelden. Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Gesundheits- und Veterinäramt zur Verfügung.
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