Stadt Kassel ordnet Stallpflicht für Geflügel an

Da sich die sogenannte Geflügelpest in Deutschland immer weiter ausbreitet, hat das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel am heutigen Donnerstag eine Stallpflicht für das Risikogebiet im Bereich der Stadt Kassel verfügt. Betroffen sind die Bereiche entlang der Fulda und der Fuldaaue. Die Regelung tritt am Samstag in Kraft.

17. November 2016. Seit einigen Tagen breitet sich die sogenannte Geflügelpest vor allem in Nordddeutschland immer weiter aus. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung hat das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel verfügt, dass Geflügel ab Samstag, 19. November, in Ställen zu halten ist. Verboten sind dann auch Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden. Diese Verfügung gilt für das Risikogebiet entlang der Fulda und der Fuldaaue. Aus diesem Gebiet dürfen Geflügel und andere gehaltene Vögel auch nicht herausgebracht werden, um sie auf Börsen, Märkten oder Vogelschauen auszustellen.

Diese Aufstallungspflicht gilt für folgende Gebiete (Risikogebiet der Stadt Kassel – siehe auch die beigefügte Karte):

Gemarkung Kassel ab Kreuzung Bosestraße östlich der Bundesstraße 3 bis zur Kreuzung L 3420 (Fünffensterstraße). Dann nordöstlich der L 3420 bis zur Kreuzung K 13 (Ständeplatz). Dann nordöstlich der K13 bis zur Kreuzung L 251 (Wolfhager Straße). Dann süd/süd-westlich der L251 übergehend in die B7 (Kurt-Wolters-Straße) bis zur Kreuzung B3 (Weserstraße). Hier östlich der B3 übergehend in die L 3235 (Fuldatalstraße). Dann der Gemarkungsgrenze folgend bis zur Kreuzung L 3237 (Dresdener Straße) /(B83) Scharnhorststraße. Dann westlich der B83 bis zur Gemarkungsgrenze.

Die Gemarkung Waldau westlich der B83.

Gemarkung Niederzwehren westlich begrenzt durch die L3215, L3219 (Frankfurter Straße) und südlich durch die L 3124 (Dennhäuser Straße).

Gemarkung Wolfsanger östlich der L3235 (Fuldatalstraße) bis zur Kreuzung Wolfsgraben. Dann östlich der Straße Wolfsgraben bis zur Kreuzung Spiekershäuser Straße. Dann östlich der Spiekershäuser Straße inklusive ihrer nördlichen Verlängerung.

Gemarkung Bettenhausen nördlich der L 3237 (Dresdener Straße) bis zur Kreuzung L 562 (Hannoversche Straße). Dann westlich der L562.

Wer in diesen Gebieten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel im Sinne der Geflügelpestverordnung) hält, hat dieses in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ ist eine Vorrichtung erlaubt, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung).

Grundsätzlich gilt: Halter von Geflügel müssen dies beim Veterinäramt anzeigen

Das Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet sind, dies dem mitzuteilen. Hierbei handelt es sich um eine grundsätzliche Verpflichtung, die unabhängig vom aktuellen Vogelgrippe-Geschehen besteht und alle Geflügelhalter betrifft, also nicht nur diejenigen im Risikogebiet der Stadt Kassel.

Halter, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies nachzuholen. Erforderlich sind der Name des Halters, seine Anschrift und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort.

Tote Wild-Vögel melden

Gemeldet werden sollten dem Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit auch der Funde toter Wildvögel, insbesondere von Wasservögeln . Risikotiere wie zum Beispiel verendete Wasservögel sollten nicht angefasst werden. Geflügelhalter sind verpflichtet, verdächtige Symptome - insbesondere aber plötzlich auftretende erhöhte Sterblichkeitsraten in ihren Beständen - beim Veterinäramt zu melden.

Kontakt: Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Kurt-Schumacher-Str. 31, 34117 Kassel; veterinaer@kassel.de; 0561/ 787-3336 Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet auf den Seiten der Stadt Kassel unter http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/145918/index.html

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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Ingo Happel-Emrich

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Geflügelpest: Risikogebiet Kassel

Geflügelpest: Risikogebiet KasselDie Aufstallungspflicht gilt für folgende Gebiete (Risikogebiet der Stadt Kassel) entlang der Fulda und der Fuldaaue – siehe Karte.


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