Wildschadensschätzer gesucht
Meldungen bis 13. Januar möglich
Ab 1. Februar 2017 werden in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Dauer von drei Jahren wieder zwei neue Wildschadensschätzer gesucht. Interessenten müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem Wildschadensschätzerlehrgang nachweisen und sollten nicht in Magdeburg wohnen. Meldungen dafür sind ab sofort möglich.
Basis der Arbeit von Wildschadensschätzern in Sachsen-Anhalt sind das Landesjagdgesetz und die Verordnung zum Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen. Für jede Gemeinde werden von der zuständigen Jagdbehörde ein Schätzer und ein Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Interessenten dafür können sich bis zum 13. Januar 2017 schriftlich bei der Landeshauptstadt Magdeburg, Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, 39090 Magdeburg melden. Dabei müssen neben dem Namen und der vollständigen Adresse auch das Geburtsdatum genannt und der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Wildschadensschätzerlehrgang erbracht werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Jagdbehörde telefonisch unter der Rufnummer 03 91/5 40 20 52 zur Verfügung.
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