Ohne Inklusion und Barrierefreiheit keine Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen, der seit 1993 jährlich begangen wird. Zu diesem Anlass äußert sich der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg, Hans-Peter Pischner, zur Situation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Teilhabemöglichkeiten. Hier sein Statement im Wortlaut:
„Wird Sachsen-Anhalt, wo mehr als 200.000 Menschen mit Behinderungen leben, dem Anspruch der Behindertenfreundlichkeit inzwischen gerecht?
Das ist zu bezweifeln, wie eine restriktive Anerkennungspraxis von Schwerbehinderungen zeigt. Auch leben besonders viele Betroffene in Heimen und arbeiten in eigenen Behindertenwerkstätten, wofür aber weniger Mittel bereitgestellt werden als in anderen Ländern. Seit der „alternativlosen“ Kürzung des Blindengeldes ab 2014 liegt Sachsen-Anhalt auch auf diesem Gebiet ganz weit hinten, während Sachsen, Brandenburg und Thüringen das Blindengeld in diesem Jahr erhöht haben. Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten am ersten Arbeitsmarkt liegt Sachsen-Anhalt bundesweit auf dem letzten Platz; nur etwa 3,6 % der Arbeitsplätze werden mit Schwerbehinderten besetzt, gefordert sind nach dem Gesetz 5 % in Firmen ab 20 Beschäftigten. Mehr als 1.000 Unternehmen im Land beschäftigen keinen einzigen Schwerbehinderten, obwohl sie es müssten. Deshalb sind viele arbeitsuchende Behinderte auf Hartz IV angewiesen. Die Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten ist doppelt so hoch wie bei Nichtbehinderten.
Die ärztliche Grundversorgung ist nicht nur für viele behinderte Menschen problematisch geworden, insbesondere auf dem Land. Darüber hinaus sind viele Praxen nicht barrierefrei zugänglich. In der psychiatrischen Versorgung fehlt Personal und Termine im niedergelassenen Bereich sind kaum zu bekommen.
Das geltende Baurecht ist, anders als in anderen Bundesländern, so ausgestaltet, dass echte barrierefreie Wohnungen trotz hohen Bedarfs nicht gebaut werden müssen. Das Land gibt kein Geld für die barrierefreie Anpassung vorhandenen Wohnraums und auch keine Förderung für Anpassungen im öffentlichen Bereich aus, wie es etwa der Freistaat Sachsen macht. Diese Lagebeschreibung hat sich trotz wohlklingender Aktionspläne auf Landes- und kommunaler Ebene in den letzten Jahren kaum verbessert.
Teilhabegesetz oder Sparmodell?
Dieser Tage wird in Berlin ein Bundesteilhabegesetz beschlossen. Der Entwurf war von Behinderten- und Sozialverbänden und engagierten Betroffenen scharf kritisiert worden. Faktisch handelt es sich um ein Gesetz zur Reformierung der sogenannten Eingliederungshilfe mit dem ausdrücklichen Ziel, eine neue „Ausgabendynamik“ zu
verhindern. Das bedeutet: Behinderte sollen nicht mehr kosten als bisher. Das Gesetz enthält einige kleinere Verbesserungen. So dürfen Behinderte etwas höhere Ersparnisse behalten als bisher, auch Werkstattbeschäftigte dürfen etwas mehr von ihrem meist sehr geringen Entgelt behalten. Ein „Budget für Arbeit“ soll den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Taubblindheit wird als eigenständige Behinderung anerkannt. Behinderte Eltern sollen Anspruch auf Assistenz haben. Unabhängige Beratungsstellen sollen geschaffen werden. Dafür werden neue Zugangshürden zum Hilfesystem eingeführt. Betroffene sollen ins Heim, wenn ein eigenständiges Leben zu teuer wäre oder sich Assistenzkräfte mit anderen teilen, wenn es die Behörde für richtig hält. Das Antrags- und Planverfahren der Hilfeleistungen ist bürokratisch und für Betroffene kaum durchschaubar gestaltet. Der Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention wird deutlich verfehlt. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag am 1. Dezember und der Bundesrat am 16. Dezember den Gesetzentwurf noch deutlich nachbessern.
Behindertenfreundliches Magdeburg?
Recht differenziert sieht es mit der Barrierefreiheit und der Inklusion auf der kommunalen Ebene in Magdeburg aus. Über längere Zeiträume betrachtet sind jedoch Fortschritte auf vielen Gebieten erkennbar. Es gibt inzwischen zahlreiche öffentliche Gebäude und Einrichtungen, die grundsätzlich barrierefrei zugänglich sind, auch der Anteil der barrierefreien Verkehrsinfrastruktur ist gewachsen. Das betrifft neue barrierefreie Haltestellen, Fahrgastinformationen, niederflurige Bahnen und Busse sowie Ampeln für Sehbehinderte. Gremien, wie die Arbeitsgruppen der Gemeinwesensarbeit, die kommunale Arbeitsgruppe der Menschen mit Behinderungen oder der Seniorenbeirat sowie betroffene Anwohner setzen sich verstärkt für den Abbau von vorhandenen Barrieren vor Ort ein – seien es nicht barrierefreie Haltestellen, nicht abgesenkte Borde oder nicht barrierefreie Ärztehäuser. Die Wohnungsunternehmen stellen sich zunehmend auf den Bedarf von Senioren und Menschen mit Behinderungen nach barrierefreien Wohnungen ein. Dennoch bleibt es schwierig, kurzfristig eine geeignete und bezahlbare barrierefreie Wohnung zu finden, wenn man eine benötigt. Während es inzwischen eine Reihe von Hotels mit einigen barrierefreien Zimmern gibt, fehlt es nach wie vor an barrierefrei zugänglichen Gaststätten.
Die Inklusion in der Schule macht leider nur langsam Fortschritte, wird aber dadurch nicht einfacher, dass vermehrt auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien integriert werden müssen. Für diese Aufgaben sind Lehrer, Sonderpädagogen und pädagogische Mitarbeiter oft nicht ausreichend vorhanden. In der Landeshauptstadt Magdeburg lernen derzeit 538 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen, 1.029 Schülerinnen und Schüler werden an neun Förderschulen unterrichtet. In 38 Fällen sind Integrationshelfer im Einsatz.
Oberbürgermeister Dr. Trümper und der Stadtrat gaben unlängst grünes Licht für den Neubau der Förderschule für Körperbehinderte mit 150 statt wie bisher etwa 110 Plätzen. Der Neubau am Rande von Neu-Olvenstedt, der vom Land mit 7,5 Millionen Euro gefördert wird, verspricht sehr attraktiv zu werden. Die 150 Plätze werden wohl sehr bald ausgelastet sein, auch wenn es sich um ein nichtinklusives Modell handelt.
Diese Aufzählung von Licht und Schatten ließe sich weiter fortsetzen. Offensichtlich bleibt in Sachsen-Anhalt noch sehr viel zu tun, um auch nur annähernd eine wirklich inklusive Gesellschaft mit Teilhabechancen für alle Menschen zu erreichen. Es bedarf dazu aber wohl nicht allein des Abbaus materieller Barrieren.“
Hintergrund
Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, waren das rund 67.000 oder 0,9 % mehr als am Ende des Jahres 2013. 2015 waren somit 9,3 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war nahezu ein Drittel (32 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (44 %) gehörte der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
In Sachsen-Anhalt waren 2015 rund 189.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 8,5 % der Bevölkerung, also deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt. In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2015 rund 18.000 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,5 %). Schließt man die Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 mit ein, sind etwa 25.000 Menschen betroffen (11 %).
Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 9.800 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), mindestens 2.000 von ihnen sind auf einen Rollstuhl angewiesen. 293 sind blind, 201 gehörlos und ca. 4.500 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten ca. 2.200 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 60 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,3 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind weiblich.
In den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.050 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Mehr als 7.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, rund 3.000 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im Dezember 2015 in Magdeburg 474 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet, davon rund zwei Drittel im Bereich des SGB II (Jobcenter). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.
Ansprechpartner:
Hans-Peter Pischner, Behindertenbeauftragter
Telefon: 0391/ 540 2342
E-Mail: behindert@magdeburg.de
|