„Gute Schule 2020“: Stadtverwaltung plant drei Projektbausteine für 2017

07.12.2016 | Herten

Dachsanierung, Modernisierung von Toilettenanlagen & WLAN an weiterführenden Schulen

1,8 Millionen Euro stehen Herten im nächsten Jahr aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Die Städte sollen die Fördergelder für die Sanierung und Modernisierung von Schulen nutzen. „Grundsätzlich gibt es an all unseren Schulstandorten Bedarf“, erklärt Bürgermeister Fred Toplak. „Aber wir wollen das Geld nicht mit der Gießkanne verteilen, sondern konzentrierte und dringend notwendige Maßnahmen umsetzen, die Standorte nachhaltig sichern.“

Daher sollen der Politik zunächst Anfang des Jahres drei ausgewählte Projekte zur Beratung und zur Entscheidung vorgelegt werden. Auch über mögliche weitere Maßnahmen an den Schulen wird informiert. In den folgenden Jahren entscheidet die Politik dann über weitere Projekte, denn das Programm mit dem Gesamtvolumen von 7,2 Millionen für Herten läuft bis 2020.

„Wir haben alle Standorte erneut besucht, analysiert und eine Liste der vermutlich förderfähigen Investitionsbedarfe erstellt und priorisiert“, erklärt Sebastian Scholz, Leiter des Ingenieur-Bereichs Hochbau. Bei der Entscheidung für konkrete Projekte spielte natürlich auch das langfristige Schulentwicklungskonzept eine Rolle. „Außerdem müssen wir die Umsetzung der Maßnahmen aufeinander abstimmen: Wir sanieren beispielweise keine WC-Anlage, wenn die umgebende Außenwand undicht ist.“

Für die Januarsitzung des Rates bereiten die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter jetzt drei Projektkonzepte für 2017 vor, die der Bürgermeister und die Beigeordneten Volker Lindner und Matthias Steck zurzeit am dringendsten empfinden und die am wahrscheinlichsten unter die Ausführungsbestimmungen des Programms fallen werden:

1. Am Gymnasium soll das Dach des Altbaus erneuert werden. Außerdem werden die Toilettenanlagen (Lehrer und Schülertoiletten) im EG des Altbaus saniert, die Notlichtgeräte ertüchtigt, die Aula technisch aufgerüstet und mit einer neuen Verdunkelungsanlage ausgestattet und notwendige, aufgrund von aktualisierten Rechtsnormen, Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.

2. Für mehrere Schulstandorte sind Modernisierungen der Toilettenräume geplant. „Einige nicht mehr zeitgemäße und veraltete Anlagen könnten wir nun kurzfristig erneuern“, weiß Sebastian Scholz.

3. Das dritte Projekt, das in 2017 umgesetzt werden soll, ist die Bereitstellung von WLAN an allen weiterführenden Schulen. „Hier ist das Konzept bereits ausgearbeitet und es ist realistisch, gemeinsam mit den Hertener Stadtwerken zügig mit der Umsetzung zu beginnen“, freut sich Fred Toplak.

Die 1,8 Millionen Euro vom Land reichen nicht, um die für 2017 angedachten Bausteine komplett in die Tat umzusetzen. Doch die gute Nachricht: Neben den Landesmitteln hat nun auch der Bund ein Förderpaket geschnürt, das noch vor Weihnachten beschlossen werden soll. Noch sind die Zahlen nicht offiziell, aber von einer geplanten Gesamtsumme von 3,5 Milliarden Euro könnten circa 5 Millionen Euro nach Herten gehen – sollte ein ähnlicher Verteilungsschlüssel wie beim Land angewendet werden.

Nach wie vor liegen der Stadt keine konkreten Ausführungsbestimmungen für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ vor. „Wir haben jetzt zwar Maßnahmen festgelegt, können aber erst darüber entscheiden, wenn wir die exakten Rahmenbedingungen kennen“, betont Toplak.  Natürlich sollen möglichst viele Schulen berücksichtigt werden, doch mit kleinteiligen Maßnahmen löse man keine großen Probleme. „Natürlich laufen die grundsätzlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen Schulen unabhängig von den Förderprojekten weiter“, betont Bürgermeister Fred Toplak: „Für das Verwaltungsteam ist genau dieser Punkt eine Herausforderung: Die Fördergelder müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums verplant, beantragt und abgerufen werden. Dadurch können wir mehr Projekte umsetzen, für die wir aber nicht mehr Personal haben.“

 

Hintergrund:

Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der Landesregierung das Förderprogramm NRW.BANK.Gute Schule 2020 zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.

Für die Verteilung der Mittel auf die Kommunen hat das Land Kreditkontingente gebildet, die sich nach den Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011 bis 2015 und der Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 bestimmen. Dadurch wird der besondere Bedarf finanzschwacher Kommunen berücksichtigt und gleichzeitig sichergestellt, dass alle Kommunen von dem Programm Gute Schule 2020 profitieren können.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de



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