21. Dezember 2016
Kreis Viersen
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und aufgrund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildvogelpopulation ist es nun erforderlich, neben den bereits ausgewiesenen Risikogebieten weitere Schutzmaßregeln im gesamten Bundesland NRW zu ergreifen.
Ab Donnerstag, 22. Dezember 2016, gilt daher auch im Kreis Viersen die Aufstallpflicht für Geflügel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht. Im Kreis Viersen sind von dieser Maßnahme ca. 750 Geflügelhalter und 180.000 Tiere betroffen.
Daneben hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits die Geflügelpest-Verordnung verschärft. Vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen, die bislang nur für Halter von mehr als 1000 Tieren galten, sind seit dem 21. November 2016 für jeden Geflügelhalter bundesweit zur Pflicht geworden – auch wenn er nur einzelne Tiere besitzt. Ausnahmen für Privat- oder Hobbyhalter gibt es nicht.
Seit dem 8. November wurden über 200 Fälle von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI- H5N8) in Wildvögeln in mehreren Bundesländern nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet das Risiko der Einschleppung des Virus H5N8 in Hausgeflügelbestände weiterhin als „hoch“. Laut Mitteilung des Instituts sind Infektionen des Menschen mit dem Erreger H5N8 bisher nicht bekannt. Ebenso ist eine Übertragung des Erregers durch Lebensmittel unwahrscheinlich
Im Einzelnen ist Folgendes sicherzustellen:
Zur Handreinigung ist eine entsprechende Waschvorrichtung bereit zu halten. Für die Handdesinfektion können handelsübliche Desinfektionsmittel gegen Influenza- A- Viren („bedingt viruzid“; „viruzid“) verwendet werden.
Als Desinfektionswanne für Schuhe oder Stiefel können saubere Mörtelkästen oder -kübel aus dem Baumarkt dienen. Diese sind entsprechend der Herstellervorgaben mit Desinfektionsmittel zu befüllen. Desinfektionsmittel können im Handel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden.
Aufgrund der nunmehr im gesamten Bundesgebiet auftretenden positiven Befunde bei Wildvögeln, die mit dem H5N8 Virus infiziert sind, sind diese Maßnahmen auch in Kleinstbeständen notwendig, um ein Einschleppen des Virus in den Hausgeflügelbestand zu verhindern. Ein Nichtbeachten dieser Vorgaben kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Verordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen ist auf der Internetseite des Kreises Viersen abrufbar.
Daneben sind u.a. auch die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen nach der Geflügelpestverordnung weiterhin gültig. Diese Vorgaben sind von jedem Geflügelhaltern zu beachten:
Als weitere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen empfiehlt das Veterinäramt des Kreises Viersen:
Gehäufte, plötzliche Tierverluste im eigenen Geflügelbestand sollten unverzüglich an das Veterinäramt gemeldet werden.
Geflügelbestände jeder Größe sind bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt zu melden. Wer dieser Meldepflicht bisher nicht nachgekommen ist, muss dies unverzüglich nachholen. Anderenfalls drohen empfindliche Geldbußen
Huhn
Auch für die Hühner im Niederrheinischen Freilichtmuseum in Grefrath gelten zurzeit wegen der Geflügelpest besondere Hygienevorschriften. Foto: Benedikt Giesbers / Abdruck honorarfrei
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