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Stallpflicht für Geflügel im gesamten Hochsauerlandkreis

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22. Dezember 2016
Stallpflicht für Geflügel im gesamten Hochsauerlandkreis
Hochsauerlandkreis.

Im gesamten Gebiet des Hochsauerlandkreises gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Ab Freitag, 23. Dezember, sind alle Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen aufgefordert, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Die Stallpflicht gilt auch für Geflügel, das zu Hobbyzwecken gehalten wird.

Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei einem wildlebenden Wasservogel Ende November in der Gemeinde Möhnesee im Kreis Soest, galt die Stallpflicht bisher bereits für die Gebiete der Städte Arnsberg, Meschede und Sundern.

Nachdem im Kreis Soest nun auch in einem Hausgeflügelbestand die Geflügelpest ausgebrochen ist, hat das Verbraucherschutzministerium die Kreise in NRW aufgefordert eine flächendeckende Stallpflicht anzuordnen.

Die vollständige Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur allgemeinen Stallpflicht mit ausführlicher Begründung kann beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, Steinstr. 27, 59872 Meschede im Büro Nummer 184 oder 194 während der Dienstzeiten (Mo.- Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Mo.- Do. 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr) eingesehen werden. Außerdem wird sie ergänzend auf der Website des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht.



Pressekontakt: Hochsauerlandkreis, j.uhl


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Pressestelle Hochsauerlandkreis
Martin Reuther (V.i.S.d.P.)
Steinstraße 27
59872 Meschede
Fon: 0291/94-1458
Fax: 0291/94-26134
Mail: pressestelle@hochsauerlandkreis.de
Internet: www.hochsauerlandkreis.de