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Meldung vom 23.12.2016
Vogelgrippe - Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet nach Verdachtsfall
Verendeter Vogel im Hertener Schlosswald

Wegen eines Vogelgrippe-Verdachtsfalls hat das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen am Freitag einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Grund dafür ist der Verdacht, dass ein verendeter, wildlebender Vogel, der im Hertener Schlosswald aufgefunden wurde, an H5N8 erkrankt ist.

Die Tierseuchenverordnung / Sperrbezirksverordnung des Kreises Recklinghausen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 23.12.2016 sieht vor, dass ein Sperrbezirk um den Fundort des Vogels festgelegt worden ist. Darüber hinaus gilt das Gebiet in einem Radius von drei Kilometern um den Fundort als Beobachtungsgebiet.

Wer im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat es in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem ist sicherzustellen, dass in dem Gebiet gehaltene Hunde und Katzen dort nicht frei umherlaufen.

Innerhalb des Sperrbezirks gelegene Ställe oder sonstige Standorte, in denen Vögel gehalten werden, dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden.

Da im gesamten Kreisgebiet auch weiterhin das Aufstallungsgebot gilt, sind auch weiterhin alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Kreis Recklinghausen untersagt. Das Ausstellungsverbot gilt für die Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Weitere Informationen sind in der beigefügten Verordnung zu finden.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Vogelgrippe - Tierseuchenverordnung–Sperrbezirksverordnung vom 23.12.2016

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Herausgeber:
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Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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