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Aufstallungspflicht für Geflügel gilt nach wie vor

27. Dezember 2016

Der Landkreis Leer weist aufgrund zahlreicher Anfragen darauf hin, dass die Verordnung über die Aufstallungspflicht für Geflügel vom 11. November 2016 weiterhin gültig ist.

 

Der Landkreis Leer hatte die Verordnung über die Einrichtung eines Beobachtungsbezirks im Zusammenhang mit dem ersten Vogelgrippe-Fall in der Gemeinde Barßel (Landkreis Cloppenburg) aufgehoben. Teile des Landkreises lagen im Beobachtungsgebiet vom Landkreis Cloppenburg.

Dies hat aber keinerlei Einfluss auf die Aufstallungspflicht.

"Mit der jetzt veröffentlichten Aufhebung der Verordnung des Beobachtungsgebietes werden lediglich die damit verbundenen Einschränkungen aufgehoben. Die Aufstallungspflicht gilt im gesamten Landkreis Leer nach wie vor uneingeschränkt", so Dr. Susanne Wolf, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes.

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