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Magdeburg, 02. Januar 2017
Verkaufsoffene Sonntage bis zum 20. Januar anzeigen
Erlass von Rechtsverordnungen für 2017

Auf Grundlage des Ladenöffnungszeitengesetzes von Sachsen-Anhalt kann die Landeshauptstadt Magdeburg jährlich pro Stadtgebiet vier verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass festsetzen. Alle interessierten Händler bzw. deren Interessenvertreter werden gebeten, die für 2017 geplanten verkaufsoffenen Sonntage unter Benennung des besonderen Anlasses bis zum 20. Januar anzuzeigen.

 

Ziel ist es, diese Sonntage verbindlich einordnen zu können und zahlenmäßige Überschreitungen zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung sollten jedoch nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Sonntage ausgewählt werden.

 

Die Informationen nimmt der Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4) bis zum 20. Januar entgegen. Für Rückfragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Fachdienstes, Anja Kaiser, unter der Rufnummer 03 91/5 40 20 48 zur Verfügung.



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