Eintragungslisten für G9-Volksbegehren liegen ab 2. Februar im Rathaus aus

27.01.2017 | Herten

„Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“

Die Landesregierung hat die amtliche Listenauslegung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ zugelassen. Die Antragssteller wollen erreichen, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren abgelegt werden kann. Personen, die das Volksbegehren unterstützen möchten, können sich in der Zeit zwischen dem 2. Februar und 7. Juni im städtischen Wahlamt in die hierfür vorgesehenen Listen eintragen.

Wann und wo kann man sich in die Listen eintragen?

Die Eintragungslisten für das Volksbegehren liegen in der Zeit zwischen dem 2. Februar und 7. Juni im Wahlamt des Rathauses der Stadt Herten, Räume 231, 233, 234 und 235 zu folgenden Zeiten aus:

Montag und Dienstag: 8 bis 16 Uhr,
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch an vier Sonntagen – 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai – jeweils von 9 Uhr bis 13 Uhr in die Listen eintragen. Dazu müssen sie einen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen.

Wer kann sich in die Listen eintragen?

Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr zum Ende der Eintragungsfrist am 7. Juni vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens 16 Tagen vor Ende der Eintragungsfrist seinen Wohnsitz in Herten hat.

Besondere Regelungen greifen bei einem Zuzug nach Herten zwischen dem 2. Februar und dem 7. Juni. Bei einem Zuzug innerhalb Nordrhein-Westfalens bleiben die Bürgerinnen und Bürger in der ursprünglichen Gemeinde stimmberechtigt und können sich dort in die Listen eintragen. Bei einem Zuzug von außerhalb Nordrhein-Westfalens oder dem Ausland erhält man das Stimmrecht in Herten. Voraussetzung ist natürlich, dass alle übrigen Kriterien für eine Stimmberechtigung vorliegen.

Außer in Eintragungslisten können Stimmberechtigte auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volksbegehrens erklären. Einen Eintragungsschein stellt die Stadt Herten auf Antrag bis zum 28. Mai aus. Der Antrag kann ab dem 2. Februar über ein im Wahlamt erhältliches Formular, per E-Mail an G9@herten.de oder per Fax an die Nummer (0 23 66) 303 255 gestellt werden. Auch auf der städtischen Homepage kann der Eintragungsschein ab dem 2. Februar unter folgendem Link beantragt werden: https://www.herten.de/verwaltung-politik/kommunalpolitik-wahlen/volksbegehren-g9.html

Pressekontakt: Pressestelle, Calina Herzog (Volontärin), Telefon: 0 23 66 / 303 393, Mail: c.herzog@herten.de



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