
Das Verbraucherschutzministerium NRW hatte die Kreise auf Grund einer neuen Risikobewertung aufgefordert, die Aufstallungsverpflichtung für Gebiete mit einer Geflügeldichte von weniger als 300 Tieren pro Quadratkilometer aufzuheben. In Gebieten mit einer höheren Geflügeldichte, hierzu zählt im Hochsauerlandkreis das Gebiet der Gemeinde Eslohe, muss das Geflügel weiterhin im Stall gehalten werden.
Nachdem sich das Geflügelpestgeschehen im Bundesgebiet Ende 2016 ausgeweitet hatte und auch in NRW Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügel festgestellt wurden, bestand seit dem 23. Dezember 2016 im gesamten Gebiet des Hochsauerlandkreises eine Stallpflicht für Geflügel.
Aktuelle Informationen zum Thema Geflügelpest werden im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht.