Kauf und Verkauf von Graupapageien nur noch mit amtlichen Dokumenten
Wichtige artenschutzrechtliche Änderung
Kongo- und Timneh-Graupapageien sind seit vielen Jahren geschützt. Ihre Haltung muss bei der Naturschutzbehörde angezeigt werden, sie dürfen nur mit Herkunftsnachweisen in den Verkehr gebracht werden und müssen gekennzeichnet sein.
„Aufgrund aktueller Änderungen der EU-Artenschutzbestimmungen ist ihre Vermarktung seit dem 4. Februar 2017 nur noch mit behördlich ausgestellten Dokumenten (im Sprachgebrauch: CITES-Bescheinigungen) erlaubt“, erklärt Rolf Rachuba von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Recklinghausen.
Das gilt auch für die Kongo- und Timneh-Graupapageien, die schon seit langem gehalten werden, und betrifft nicht nur gewerbliche, sondern ebenso private Verkäufer und auch Käufer.
Bei der Beantragung der Vermarktungsbescheinigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde muss die nach den Artenschutzbestimmungen rechtmäßige Herkunft der Tiere nachgewiesen werden.
Hierbei geht es um den Nachweis der rechtmäßigen Zucht, der genehmigten Einfuhr der Tiere sowie ihres Besitzes bereits vor dem erstmaligen Inkrafttreten von Vermarktungsbeschränkungen (im Falle von Graupapageien vor dem 06.06.1981).
Die für die genannten Arten neu entstandene Dokumentenpflicht sollte unbedingt Beachtung finden, denn jede Vermarktung ohne Dokumente kann infolge der Neuregelungen strafrechtlich verfolgt werden.
Ansprechpartner beim Kreis Recklinghausen ist Ralf Rachuba, Telefon: 02361-536012.
Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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