Das Geflügel im Landkreis Leer darf ab Donnerstag wieder nach draußen. Der Landkreis hebt die Stallpflicht, die seit dem 13.11.2016 gilt, ab dem 16.02.2017 auf. Seit Beginn des Geflügelpestgeschehens im November des letzten Jahres wurden in Niedersachsen 17 Fälle der hoch ansteckenden Geflügelpest beim Nutzgeflügel vorwiegend in Putenmastbeständen sowie 32 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. Im Landkreis Leer wurde das Geflügelpestvirus bei einer Graugans gefunden. Nutzgeflügelbestände blieben im LK Leer bisher verschont. Da die Aufstallpflicht gerade auch für die Geflügelhalter mit kleinen Tierbeständen zu tierschutzrelevanten Problemen führen kann und das Risiko eines Ausbruches von Geflügelpest aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate für den Landkreis Leer vergleichsweise gering erscheint, wurde unter Berücksichtigung des Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 10.02.2017 entschieden, die Aufstallpflicht aufzuheben. Der Landkreis weist aber dennoch ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr eines Geflügelpestausbruches nach wie vor grundsätzlich besteht. Die Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen ist von höchster Bedeutung. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet (u.a. keine fremden Besucher im Stall, extra Schuhwerk im Geflügelbereich, Desinfektionsvorrichtungen, Führung eines Bestandsbuches). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich Seuchenzüge von Geflügelpest und damit verbundene Aufstallpflichten alljährlich wiederholen können. Aus diesem Grunde sollten Geflügelhalter Vorkehrungen treffen und in „Friedenszeiten“ für ihr Geflügel sogenannte „Volieren“ bauen (ein wildvogelsicher eingezäunter Bereich des Auslaufes mit nach oben undurchlässiger Abdeckung), in welchen Geflügel auch bei Stallpflicht gehalten werden darf.
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