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Unna, den 15. Februar 2017

Halbseitige Sperrung der Zechenstraße
Kreisstadt Unna.

Ab dem 15. Februar 2017 wird die Zechenstraße an den Hausnummern 5, 7 und 9 bis zum 24. Februar 2017 halbseitig gesperrt. Auch der dazugehörige Gehweg ist in Teilen davon betroffen. Die Höchstgeschwindigkeit wird sowohl in diesem Bereich als auch auf der Strecke von der Kamener Straße zu der Baustelle auf 30 km/h beschränkt. Grund für die Sperrung ist eine Gehwegabsenkung.



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