Stellungnahme der Stadt

14.03.2017 | Herten

Presseanfrage Eheschließungsstandesbeamte

Bezugnehmend auf den Zeitungsbericht vom 11. März in der Hertener Allgemeine zum Thema „Eheschließungsstandesbeamte“ nimmt die Stadtverwaltung wie folgt Stellung.

Auf Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums ist es Kommunen nicht mehr gestattet, Trauungen durch ehrenamtliche Standesbeamte durchführen zu lassen, die nicht bei der Kommune beschäftigt sind. Durch diese Neureglung ist es zwei von acht Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Herten zukünftig leider nicht mehr erlaubt, Trauungen durchzuführen. Der Erlass sagt eindeutig, dass es ausdrücklich nicht genügt, wenn ein Anstellungsverhältnis lediglich in der Vergangenheit bestanden hat (z.B. Ex-Bürgermeister). Insbesondere sagt der Erlass, dass es keinen „Sonderstatus“ für ehemalige Bürgermeister gibt. Auch Eheschließungsstandesbeamte, die in Rente gehen, können also in Zukunft nicht mehr weiter Trauungen vornehmen.

Der Erlass eröffnet zwar die Möglichkeit, verwaltungsfremde Personen zu Ehrenbeamten zu ernennen (um so ein Anstellungsverhältnis zu begründen), doch stellt dies die Ausnahmesituation dar. Denkbar ist dies z.B. wenn eigenes Personal nicht in ausreichendem Umfang für Trauungen zur Verfügung steht. 

Über den vorgenannten Erlass wurden alle betroffenen Personen – unter anderem auch Dr. Paetzel – schriftlich informiert.

Herr Dr. Paetzel wandte sich daraufhin schriftlich an Herrn Toplak und teilte sinngemäß mit, er habe die Rechtslage so gedeutet, dass er sich bereits in einem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Herten befinden würde und somit auch weiterhin Trauungen vornehmen möchte. Darüber hinaus forderte er den Bürgermeister unter Fristsetzung auf, ihm mitzuteilen, ob die Verwaltung seine Rechtsauffassung so teile.

Mit Schreiben vom 9. März teilte die Verwaltung Herrn Paetzel mit, dass die Begründung eines Ehrenbeamtenverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt und ein solcher Ausnahmefall derzeit bei der Stadt Herten (siehe oben) nicht gegeben ist. Dieses Schreiben, einschließlich der Widerrufsurkunde, befindet sich derzeit im förmlichen Zustellungsverfahren.

Da sich die Anfrage der Zeitung rein auf die rechtlichen Aspekte der Traustandesbeamten im Allgemeinen bezogen hat, gab es für die Verwaltung keine Veranlassung, die Korrespondenz mit Herrn Paetzel bei ihrer Stellungnahme öffentlich zu machen.

Pressekontakt: Anne-Kathrin Lappe, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.lappe@herten.de



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