Hilfsnavigation
Volltextsuche
Pressestelle
Seiteninhalt

Hunde müssen an die Leine


Regelung gilt vom 1. April bis 15. Juli / Störung von Wildtieren vermeiden
21. März 2017

Wälder und auch die übrige freie Natur und Landschaft sowie Parks und Grünanlagen werden im Frühjahr zur Kinderstube für viele frei und wild lebende Tierarten.

Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein, so die Mitteilung aus dem Amt für Planung und Naturschutz.

Aus diesem Grund werden Hundehalter gebeten, in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ihre Hunde im Wald, in der freien Natur und Landschaft aber auch in innerstädtischen Parks und Grünanlagen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung legt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest.

Es verpflichtet Personen in diesem Zeitraum dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft  nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden. Zur freien Landschaft gehören neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat.

Ausnahmen gelten für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden.

Ein Verstoß gegen das Anleingebot während der Brut- und Setzzeit kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

presse-service.de Landkreis Leer ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

Kontakt

Büro des Landrats/Pressestelle
Amtsleiter / Pressesprecher
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1254
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Stellv. Amtsleiter
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1272
Fax: 0491 926-1200
E-Mail oder Kontaktformular
Büro des Landrats/Pressestelle
Pressesprecherin
Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-1149
Fax: 0491 926-91149
E-Mail oder Kontaktformular

Lokale Presse

Tageszeitungen

Borkumer Zeitung
General-Anzeiger
Ostfriesen-Zeitung
Rheiderland-Zeitung

Wochenzeitungen

Der Wecker
SonntagsReport

Monatszeitschrift

Borkum-Aktuell
Der Leeraner
leer aktuell
Leeraner Bürgerzeitung
Ostfriesland-Magazin